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EU-ETS 2: Anforderungen und Fristen für Unternehmen
20. Februar 2025 | 10:00
Ab 2027 tritt das neue EU-Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) in vollem Umfang in Kraft. Es betrifft zentrale Sektoren wie Gebäude, Straßenverkehr, Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe. Schon in der Übergangsphase von 2024 bis 2026 ergeben sich wichtige Berichtspflichten, die Unternehmen frühzeitig beachten sollten.
Wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar “ EU-ETS 2: Anforderungen und Fristen für Unternehmen” ein, um Sie bei der Vorbereitung auf die neuen Regelungen zu unterstützen.
Agenda des Webinars:
- Überblick und Anpassungen: Die neue EU-Emissionshandelsrichtlinie
- Betroffene Unternehmen: Wer muss handeln?
- Regelungen in der Übergangsphase: Parallele Berichtspflichten
- Ab 2027: Ausblick Zertifikatspreise
- Interaktive Fragerunde: Ihre Fragen, unsere Antworten