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Ökologische Gegenleistungen gesetzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit DIN EN 17463 (VALERI)

21. März 2024 | Dauer: 60 Minuten

Alle Unternehmen, die Anträge zur…

  • Strompreiskompensation (SPK)
  • teilweisen Rückerstattung der CO2-Abgabe (BECV)
  • neuen besonderen Ausgleichsregelung (BesAR EnFG) stellen möchten
  • oder nach der EnSimiMaV beurteilt werden,

haben eine Umsetzungspflicht von wirtschaftlichen Maßnahmen zur Energieeffizienz (Ökologischen Gegenleistungen). Diese Maßnahmen müssen nach DIN EN 17463 (VALERI) nachvollziehbar auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Darüber hinaus sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden nach dem geplanten Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) dazu verpflichtet, eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 durchzuführen. Diese Verpflichtung soll unabhängig von etwaigen Beihilfeanträgen gelten.

Referenten

Michael Fuchs

Teilnahme

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und nutzen sie dafür unser Excel-Tool, welches die normgerechte Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 VALERI ermöglicht.

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