Antragsverfahren zur besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) zum 30.06.2023

Stromkostenintensive Unternehmen konnten in der Vergangenheit durch eine Antragstellung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag zur besonderen Ausgleichsregelung zur Reduzierung der EEG-Umlage und auch der KWKG-Umlage und Offshore-Netz-Umlage beantragen. Nach dem Wegfall der EEG-Umlage und mit in Kraft treten des EnFG zum 01.01.2023 wurde die bisherige Regelung zur Besonderen Ausgleichsregelung im EEG ersetzt, um weiterhin eine Reduzierung der Umlagen KWKG- und Offshore für stromkostenintensive Unternehmen zu ermöglichen.

Eine Antragstellung zur Begrenzung der beiden Umlagen ist weiterhin nur für Unternehmen einer beihilfefähigen Branche nach Anlage 2 des EnFG möglich. Allerdings ist die Antragsvoraussetzung nicht mehr an die Stromkostenintensität gebunden, somit entfällt das Wirtschaftsprüfertestat.

Zu den weiteren Antragsvoraussetzungen zählt neben der Zuordnung in einer der stromkostenintensiven Branchen, auch das Überschreiten von 1 GWh selbst verbrauchter Strommenge an einer Abnahmestelle, das Betreiben eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems (bzw. alternatives System) und der Nachweis von Energieeffizienz.

Unternehmen sollten zeitnah prüfen, ob eine Antragsstellung zum 30.06.2023 in Frage kommt. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Weitere Informationen zur Antragsstellung BeSAR EnFG finden Sie hier.

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