Ausrufung der Warnstufe 2 des Notfallplans Gas

Mit der Bekanntgabe/Ausrufung der Stufe 2 des Notfallplans Gas der Bundesnetzagentur ist nun nach der bisher geltenden Frühwarnstufe die Alarmstufe in Kraft getreten.

Hintergrund sind die allgemein bekannten Lieferkürzungen beim Erdgas aus Russland (insbesondere über Nordstream 1).

Die Bundesnetzagentur wird trotz der Ausrufung der Gas-Alarmstufe noch nicht die Preisanpassungsklausel aktivieren, mit der Versorger höhere Preise direkt an ihre Kunden weiterreichen könnten. “Wir wollen den Markt weiter beobachten”, sagte Habeck. Die aktuelle Versorgungslage werde auch so schon für höhere Preise sorgen und für viele Verbraucher eine große Last werden.

Die Regulierungsbehörde werde daher noch nicht die dafür nach dem Energiesicherungsgesetz erforderliche “erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen” feststellen. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein “angemesses Niveau” erhöhen.

Die Alarmstufe bringt auch noch keine staatlichen Eingriffe in den Gasmarkt. Erst mit der Notfallstufe als letzten Schritt der Eskalationsleiter würde die Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage zuteilen, wer noch Gas bekommt.