BEHG Carbon Leakage Verordnung (BECV) 2026: Jetzt rückwirkend Förderungen für 2021–2025 sichern
Mehr als 20 zusätzliche Branchen wurden in die BEHG-Carbon-
Leakage-Verordnung (BECV) aufgenommen. Unternehmen können
jetzt rückwirkend Beihilfen für bis zu fünf Abrechnungsjahre beantragen.
Antragsfrist nicht verpassen
Noch bis zum 14. September 2026 können Anträge eingereicht werden.
Die Antragsfrist ist abgelaufen.
Förderfähigkeit jetzt prüfenFragen zur BECV? digital@ecg-kehl.de
Kurz zusammengefasst:
- Gehört Ihr Unternehmen zu den neu aufgenommenen Branchen? Am 12.06.2026 wurde die Liste der beihilfeberechtigten Sektoren erheblich erweitert. Darunter befinden sich unter anderem: Lebensmittelproduktion, Metallverarbeitung, Thermische Verarbeitung von Metallen, sowie mehr als 20 weitere Branchen.
- Das bedeutet für Sie: Beihilfe für die Abrechnungsjahre 2021–2025 bzw. 2023–2025, Förderung auf den im Produktionsprozess eingesetzten Brennstoffverbrauch, Antragstellung bis spätestens 14.09.2026.
- Unser Angebot: Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Unternehmen von der BECV profitieren kann und ermitteln Ihr mögliches Förderpotenzial. Anschließend begleiten wir Sie durch den gesamten Antragsprozess – von der Datenerfassung und Plausibilitätsprüfung über die Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern bis zur fristgerechten Antragstellung.
Worum geht es bei der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)?
Seit Anfang 2021 entstehen für viele Unternehmen zusätzliche Belastungen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu erhalten, wurde die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eingeführt.
Je nach Branche und individueller Situation können Unternehmen zwischen 60 % und 95 % ihrer CO₂-bedingten Mehrkosten erstattet bekommen.
Die Entlastung bezieht sich jeweils auf das Vorjahr und muss jährlich beantragt werden.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Für eine Antragstellung müssen Unternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen:
- Zugehörigkeit zu einem beihilfeberechtigten Sektor (WZ-Code) und entsprechenden Produktions- bzw. Verarbeitungstätigkeiten (PRODCOM-Code)
- Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS bzw. Teilnahme an einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk
- Nachweis ökologischer Gegenleistungen
Kann mein Unternehmen von der BECV profitieren?
Unternehmen, welche den nachfolgend aufgeführten Sektoren angehören, sind aktuell für eine Entlastung vorgesehen. Allerdings können weitere Branchen nachträglich gelistet werden. Hierzu finden auf Verbandsebene vierlorts Bestrebungen statt, dies zu erreichen.
| Sektor | Sektorbezeichnung | Emissionsintensität | Kompensationsgrad (%) |
|---|---|---|---|
| 05.10 | Steinkohlenbergbau | 0,01 | 65 |
| 06.10 | Gewinnung von Erdöl | 0,39 | 70 |
| 07.10 | Eisenerzbergbau | 2,73 | 95 |
| 08.91 | Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale | 0,16 | 65 |
| 08.93 | Gewinnung von Salz | 0,58 | 70 |
| 08.99 | Gewinnung von Steinen und Erden a.n.g* | 1,95 | 95 |
| 10.41 | Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette) | 0,59 | 70 |
| 10.62 | Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen | 1,85 | 95 |
| 10.81 | Herstellung von Zucker | 2,79 | 95 |
| 11.06 | Herstellung von Malz | 0,53 | 70 |
| 13.10 | Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei | 0,01 | 65 |
| 13.30 | Veredlung von Textilien und Bekleidung | 0,13 | 65 |
| 13.95 | Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) | 0,06 | 65 |
| 16.21 | Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser-und Holzspanplatten | 0,41 | 70 |
| 17.11 | Herstellung von Holz- und Zellstoff | 0,97 | 80 |
| 17.12 | Herstellung von Papier, Karton und Pappe | 1,53 | 90 |
| 19.10 | Kokerei | 18,4 | 95 |
| 19.20 | Mineralölverarbeitung | 11,44 | 95 |
| 20.11 | Herstellung von Industriegasen | 1,73 | 90 |
| 20.12 | Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten | 0,62 | 75 |
| 20.13 | Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | 1,68 | 90 |
| 20.14 | Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | 1,76 | 90 |
| 20.15 | Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | 7,08 | 95 |
| 20.16 | Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0,18 | 65 |
| 20.17 | Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | 0,49 | 70 |
| 20.60 | Herstellung von Chemiefasern | 0,3 | 65 |
| 21.10 | Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | 0,05 | 65 |
| 23.11 | Herstellung von Flachglas | 5,46 | 95 |
| 23.13 | Herstellung von Hohlglas | 1,96 | 95 |
| 23.14 | Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | 0,74 | 75 |
| 23.19 | Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | 0,27 | 65 |
| 23.20 | Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | 0,7 | 75 |
| 23.31 | Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und –platten | 2 | 95 |
| 23.32 | Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | 2,58 | 95 |
| 23.41 | Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen | 0,13 | 65 |
| 23.42 | Herstellung von Sanitärkeramik | 0,27 | 65 |
| 23.51 | Herstellung von Zement | 22,89 | 95 |
| 23.52 | Herstellung von Kalk und gebranntem Gips | 20,25 | 95 |
| 23.99 | Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a.n.g.* | 0,46 | 70 |
| 24.10 | Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | 6,86 | 95 |
| 24.20 | Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss-und Rohrverbindungsstücken aus Stahl | 0,19 | 65 |
| 24.31 | Herstellung von Blankstahl | 0,34 | 70 |
| 24.42 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | 1,62 | 90 |
| 24.43 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn | 1,34 | 85 |
| 24.44 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 0,49 | 70 |
| 24.45 | Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen | 0,05 | 65 |
| 24.46 | Aufbereitung von Kernbrennstoffen | 0,29 | 65 |
| 24.51 | Eisengießereien | 0,47 | 70 |
| Sektor | Sektorbezeichnung | Emissionsintensität | Kompensationsgrad (%) |
|---|---|---|---|
| 08.12.21 | Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, roh oder gebrannt | 0,03 | 65 |
| 10.31.11.30 | Verarbeitete Kartoffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren (auch ganz oder teilweise in Öl gegart und dann gefroren) | 0,3 | 65 |
| 10.31.13.00 | Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets aus getrockneten Kartoffeln | 0,3 | 65 |
| 10.39.17.25 | Tomatenmark, konzentriert | 0,1 | 65 |
| 10.51.21 | Magermilchpulver | 0,14 | 65 |
| 10.51.22 | Vollmilchpulver | 0,14 | 65 |
| 10.51.53 | Casein | 0,14 | 65 |
| 10.51.54 | Lactose und Lactosesirup | 0,14 | 65 |
| 10.51.55.30 | Molke, auch modifiziert, in Form von Pulver und Granulat oder in anderer fester Form; auch konzentriert oder gesüßt | 0,14 | 65 |
| 10.89.13.34 | Backhefen | 0,04 | 65 |
| 20.30.21.50 | Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie | 0,04 | 65 |
| 20.30.21.70 | Flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken | 0,04 | 65 |
| 25.50.11.34 | Eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen, Nockenwellen und Kurbeln | 0,04 | 65 |
Förderung sichern – Anforderungen sicher erfüllen
Die BECV-Förderung ist an ökologische Gegenleistungen und umfangreiche Nachweispflichten geknüpft. Dazu gehören beispielsweise Energieeffizienz-, Klimaschutz– und Dekarbonisierungsmaßnahmen sowie deren wirtschaftliche Bewertung nach DIN EN 17463.
Für neu aufgenommene Sektoren gelten teilweise Sonderregelungen. Nicht verwendete Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen über mehrere Jahre angesammelt und für spätere ökologische Gegenleistungen eingesetzt werden.
ECG unterstützt Sie bei der Identifikation geeigneter Maßnahmen, der Wirtschaftlichkeitsbewertung und der vollständigen Dokumentation gegenüber den Behörden.


Neben der FMS-Erfassungssoftware müssen bei der Antragsstellung weitere Formulare eingereicht werden. Ein Leitfaden zum gesamten Antragsprozess ist hier zu finden.
Das Antragsverfahren ist komplex
Die Antragstellung erfolgt über das Formularmanagementsystem (FMS) der DEHSt sowie die Virtuelle Poststelle (VPS). Für die Nutzung der VPS ist eine elektronische Signatur erforderlich. Die Beantragung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen und sollte frühzeitig erfolgen. Zusätzlich müssen die Antragsunterlagen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
Anträge für die Carbon-Leakage-Kompensation können nun über das Portal der DEHSt eingereicht werden. Als erster Schritt muss in der FMS-Erfassungssoftware ein Benutzerzugang eingerichtet werden.
Viele Unternehmen unterschätzen den organisatorischen Aufwand. ECG begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt für eine prüfungssichere Antragstellung.
FAQ zur Nutzung der BEHG Carbon Leakage Verordnung (BECV) für Unternehmen
Um was geht es beim Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bepreist die Emissionen welche aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel entstehen.
Das BEHG ist Bestandteil des Klimaschutzpakets, welches die Bundesregierung im Jahr 2019 erlassen hat.
Weitere Informationen zum BEHG finden Sie hier.
Betrifft die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) mein Unternehmen?
Damit Ihr Unternehmen vom BECV profitieren kann, muss es einer der aufgeführten Sektoren oder Teilsektoren angehörig sein. Dies kann auch für Selbständige Unternehmensteile (SUT) zutreffend sein.
Welche weiteren Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen um von der BECV zu profitieren?
Es muss nachgewiesen werden, dass ein Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (EMAS) im Einsatz ist. Unternehmen mit einem Energieverbrauch welcher kleiner als 10 GWh/a ist, können auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50005 betreiben oder Mitglied in einem Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk sein.
Wie kann die Beihilfe beantragt werden?
Zur Beantragung der Beihilfe stellt die zuständige Behörde, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), ein Onlineportal bereit.
Ab wann kann die Beihilfe beantragt werden?
Der Antrag zur Beihilfe nach der BECV kann im Jahr 2022 erstmalig rückwirkend für das Jahr 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist ist ab dem Jahr 2022 jährlich am 30.06. Nach Bewilligung werden die Beihilfen rückwirkend erstattet.
Ist die gesamte Brennstoffmenge meines Unternehmens beihilfefähig?
Nein, es ist nur die Menge relevant, welche für die Produktion der beihilfefähigen Produkte entsprechend der Klassifizierung des jeweiligen Sektors benötigt wird.
Kann die Beihilfe beantragt werden, wenn keine wirtschaftlichen Maßnahmen im Energiemanagement identifiziert wurden?
Ja, die Beihilfe kann gewährt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Maßnahmen umgesetzt werden konnten, da die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben war.
Kann für CO2-Emissionen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, ebenfalls die Beihilfe beantragt werden?
CO2 Mengen, die bereits durch den europäischen Emissionshandeln abgedeckt werden, können für die Beihilfe nicht berücksichtigt werden.
Gibt es einen Selbstbehalt bei der beihilfefähigen Brennstoffmenge?
Ja, der Selbstbehalt liegt bei 150 Tonnen CO2. Alle Mengen die darüber liegen, werden vom BECV begünstigt.
Wie wird die Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen bewertet?
Für Energieeffizienzmaßnahmen ist eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 erforderlich. Für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2025 gilt eine Maßnahme als wirtschaftlich, wenn nach 60 % der vorgesehenen Nutzungsdauer (maximal neun Jahre) ein positiver Kapitalwert erreicht wird.
Ab dem Abrechnungsjahr 2026 wird die Bewertung verschärft: Ein positiver Kapitalwert muss dann nach 90 % der vorgesehenen Nutzungsdauer vorliegen.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur BECV
Xinyun Liu,
Energieberaterin
e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183
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Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.
Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:
Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.
1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.
Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.
