CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Um was geht es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde von der EU verabschiedet und regelt die schrittweise Ausweitung der CSR-Berichterstattungspflicht (auch Nachhaltigkeitsberichtspflicht genannt).

Sie muss noch bis zum 06.07.2024 in nationales Recht überführt werden, Anpassungen durch die deutsche Regierung sind daher noch möglich. Unternehmen werden dadurch verpflichtet einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen.

Die Kriterien zur Berichterstattung stützen sich dabei auf die drei Pfeiler der Nachhaltigkeit: Umwelt, Unternehmensführung und Soziales, auch ESG-Kriterien genannt.

Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD soll in den nächsten Jahren schrittweise ausgeweitet werden und wird in Zukunft ca. 20.000 deutsche Unternehmen betreffen.

Ab 1. Januar 2024 sind nur Unternehmen von der CSRD betroffen, die bereits jetzt über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD, §289 HGB) berichtspflichtig sind. Der erste Bericht ist dann im Jahr 2025 zu erstellen.

Ab 1. Januar 2025 fallen ebenfalls alle großen Unternehmen, sowie Muttergesellschaften großer Gruppen unter die Richtlinie. Dies betrifft Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz größer 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme größer 25 Mio. € aufweisen. Der erste Bericht ist dann im Jahr 2026 für das Berichtsjahr 2025 zu erstellen.

Ab 1. Januar 2026 betrifft die Berichtspflicht ebenfalls börsennotierte KMU. Für diese besteht allerdings noch eine Aufschubmöglichkeit bis 2028.

Wer ist von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen?

Welche Maßnahmen sind im Sinne der CSRD zu ergreifen?

Im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind sowohl allgemeine Informationen zum Unternehmen als auch Informationen und Daten zu zehn Nachhaltigkeitsbereichen zu berichten, unter anderem Klimawandel, Ressourcennutzung, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Unternehmenspolitik.

Zu jedem der zehn Themen müssen sowohl Chancen, Risiken, Maßnahmenpläne und Ziele benannt werden, sowie Daten und Kennzahlen dargestellt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Berichtspflicht zur Corporate-Sustainability-Reporting-Directive (CSRD).

Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Corporate-Sustainability-Reporting-Directive (CSRD)

Charlotte Gebhardt ,
Energieberaterin

e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183

Wir unterstützen Sie gerne mit folgenden Dienstleistungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Wesentlichkeits- analyse

    Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse mit einem inhouse Workshop und einem speziell entwickelten Tool zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.

  • Nachhaltigkeits- management

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FAQ - Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Warum wurde CSRD eingeführt?

Die CSRD wurde von der EU verabschiedet, um einen größeren Kreis von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verpflichten und die Berichtserstattung zu vereinheitlichen, um eine höhere Vergleichbarkeit zu erzielen. Die langfristige Zielsetzung ist es, dass durch eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung Unternehmen, die viel für ein nachhaltiges Wirtschaften unternehmen, besseren Zugang zu Kapital und höhere Absatzchancen bei Kunden erzielen. Dadurch soll ein Anreiz zu nachhaltigem Wirtschaften gesetzt werden.

Welche Unternehmen fallen unter CSRD?

Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf für die deutsche Umsetzung der CSRD -Nachhaltigkeitsberichterstattung richtet sich diese an alle Kapitalgesellschaften. Dies sind unter anderem aber nicht ausschließlich GmbHs und AGs.

Wann ist CSRD verpflichtend?

Es gibt 3 Stufen, die ab dem Jahr 2024, 2025 und 2026 reporten müssen. Ab 2024 sind alle Unternehmen betroffen, die bereits in den vergangenen Jahren nach Non Financial Reporting Directive NFRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren. Ab 2025 sind dann alle großen Unternehmen betroffen, die 2 von 3 Kriterien erfüllen: Über 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. € Umsatz oder über 25 Mio. € Bilanzsumme. Es ist der Konzernverbund zu betrachten. Ab 2026 kommen dann noch börsennotierte KMU und kleine Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen hinzu.

Gibt es Standards für die Berichterstattung nach CSRD?

Es sind die Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu verwenden und nach diesen zu berichten. Die ESRS bestehen aus 2 Standards zu allgemeinen Angaben, sowie 10 Standards zu konkreten Nachhaltigkeitsthemen.

In diesem Zusammenhang sind Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Themen nur dann berichtspflichtig, wenn das Unternehmen diese als wesentlich bewertet hat. Wird ein Thema als nicht wesentlich bewertet ist eine entsprechende Erklärung darzulegen. Als Wesentlichkeitskriterium dient hierbei das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit.

Was ist mit doppelter Wesentlichkeit gemeint?

Für die Ermittlung der doppelten Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsthemas sind zwei Perspektiven zu betrachten:

1. Welche Chancen und Risiken hat das unternehmerische Handeln auf die Thematik. Dies wird auch als Inside-Out-Perspektive oder Impact Materiality bezeichnet

2. Welche Chancen und Risiken bringt die Nachhaltigkeitsthematik für das Unternehmen mit sich. Dies wird auch Outside-In-Perspektive oder Financial Materiality genannt.

Ergeben sich in einer der beiden Betrachtungen wesentliche Auswirkungen, so unterliegt die Thematik der doppelten Wesentlichkeit und muss vom Unternehmen im Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD entsprechend betrachtet werden.

Wer muss ab 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Ab 2024 sind lediglich die Unternehmen betroffen, die bereits in den letzten Jahren nach Non Financial Reporting Directive NFRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren. Doch auch diese Unternehmen können nicht mehr nach ihren bisherigen Standards reporten sondern müssen sich an die neuen European Sustainability Reporting Standards halten.

Wo muss der Bericht veröffentlicht werden?

Der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD muss in den Lagebericht integriert werden und muss entsprechend zusammen mit dem Lagebericht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Welche Sanktionen sind zu erwarten, falls die Vorgaben nicht erfüllt werden?

Die CSRD-EU-Richtlinie sieht zunächst keine einheitlichen Sanktionen vor. Es bleibt demnach in der Hand der EU-Mitgliedsländer entsprechende Sanktionen festzulegen. Sanktionen für die Angabe von Falschinformationen sind für die Bundesrepublik Deutschland allerdings bereits im HGB festgelegt und können in diesem Fall Anwendung finden.

CSRD: Lästige Berichtspflicht oder ein Schritt in Richtung Klimaschutz?

Die umfassenden Berichtspflichten im Rahmen der ESR-Standards erscheinen auf den ersten Blick kontraproduktiv gegenüber den Klimaschutzzielen, zwingen Sie doch Unternehmen dazu großflächig Zeit und Ressourcen in ein Stück Papier zu stecken. Der ESRS bietet allerdings die Möglichkeit im Zuge der jährlichen Risiko- und Chancenermittlung im Rahmen der Umwelt-, Führungs- und sozialen Themen neue Möglichkeiten und Verbesserungspotential frühzeitig aufzudecken und umzusetzen und ermöglichen so einen nachhaltigen Erfolg für europäische Unternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen CSR und CSRD?

CSR steht für Corporate Social Responsibility, als für die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens. Dies umfasst die freiwilligen Bemühungen der Unternehmen soziale Belange und Umweltbelange in ihrem wirtschaftlichen Handeln zu berücksichtigen. CSRD hingegen steht für die Corporate Sustainability Reporting Directive, also die EU Richtlinie, nach der in Zukunft viele Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.

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