ECG aktuell zum Emissionshandel: Betreiber können bis 29. Juni 2019 Zuteilungsantrag stellen

ECG Kehl Presse

Kehl, 19. März 2019 – Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat jetzt die Frist für Anträge auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bekannt gegeben. Für den Zuteilungszeitraum 2021-2025 in der Handelsperiode 2021-2030 ist es der 29. Juni 2019. Alle Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erste Zuteilungsperiode) und 2026 bis 2030 (zweite Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen. Die Anträge müssen mit elektronischem Formularvorlagen über das Formular-Management-System (FMS), ein online-Portal der DEHSt gestellt werden.

Bis jetzt ist das Portal noch nicht freigeschaltet. Man wird es auf der Internetseite des Umweltbundesamtes finden: https://www.formulare.dehst.de.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erstellt wie in den vergangenen Perioden einen Leitfaden, der allen Anlagenbetreibern und Prüfstellen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren gibt. Dieser Leitfaden erscheint in sechs Teilen. Er bietet eine Übersicht über die in Deutschland geltenden Zuteilungsregeln. Und er beschreibt die wesentlichen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um den Antrag zu erstellen. Der erste Teil des Leitfadens ist erschienen. Fünf weitere folgen in den kommenden Wochen. Man findet sie ebenfalls auf der Internetseite des Umweltbundesamtes (https://www.dehst.de).

 

Alexander Henze, Emissionshandelsexperte und Partner der ECG: „Der Zeitplan ist ambitioniert; wir raten allen Betreibern emissionshandelspflichtiger Anlagen, sich schnell dem Thema Antragstellung zu widmen, um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden. Dazu zählt auch, die kommenden Teile des Leitfadens genau zu studieren. Unternehmen, die diesen Aufwand nicht leisten wollen, können auch externe Berater wie die ECG beauftragen.“

Alexander J. Henze
Alexander J. Henze,
Senior Consultant CO2-Messtechnik