Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Unternehmen (EKDP)

Seit heutigem Freitag können besonders von Energiekostensteigerungen betroffene Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen solcher Branchen, welche im Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) verzeichnet sind (siehe Anlage A des unten verlinkten Merkblatts). Zusätzlich muss es sich um einen energieintensiven Betrieb mit Energiebeschaffungskosten von mindestens 3% bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr handeln.

Ein Zuschuss für den Zeitraum Februar bis September 2022 kommt dann in Frage, wenn sich die Energiebezugspreise in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben. Die Zuschüsse variieren dann je nach betrieblicher Betroffenheit zwischen 20 und 70% der Mehrkosten, welche sich aus der Multiplikation des tatsächlichen Verbrauchs in 2022 und dem den doppelten Wert der Energiebezugspreise von 2021 übersteigenden Energiepreis ergeben.

Die Antragstellung erfolgt mit der Frist 31.08.2022 über ein Online-Antragsverfahren beim BAFA. Seit heute liegt auch ein ausführliches Merkblatt für dieses Zuschussprogramm, herausgegeben vom BAFA, vor (siehe EDKP Merkblatt). Auf Seite 29 sind sämtliche Antragsvoraussetzungen in einer übersichtlichen Checkliste aufgelistet.

Es ist zu empfehlen, die Antragsberechtigung kurzfristig zu prüfen, um den engen Zeitplan einer möglichen Antragstellung überhaupt noch einhalten zu können.

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