Energiesteuergesetz, Stromsteuerrückerstattung und Härtefälle: Entlastung für Unternehmen

Wie können Unternehmen gesetzliche Belastungen senken und sich rechtssicher aufstellen?

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Einsparpotenzial Energiesteuerrückerstattung

Der Strompreis eines Unternehmens enthält neben den reinen Energiekosten und Netzentgelten auch Steuern, Abgaben und Umlagen, welche reduziert werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in Deutschland aufgrund hoher Energiekosten nicht ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verlieren.

Das Einsparpotenzial eines typischen Industriekunden kann bei Nutzung von Härtefallregelungen bis zu 40% betragen! Auch die Energiesteuerrückerstattung ist ein wichtiger Baustein bei der Reduzierung der Kosten.

Finden Sie heraus, welche Möglichkeiten es hierbei ­konkret für Sie gibt.

Die ECG ermöglicht Unternehmen alle Härtefallregelungen und Sondertatbestände im Energiebereich gezielt auf eine Nutzbarkeit zu prüfen.

Dabei überprüft die ECG die IST-Situation sowie direkt umsetzbare Erstattungs- und Befreiungsansprüche. Teilweise sind auch administrative oder technische Maßnahmen notwendig um Voraussetzungen für Kostensenkungen zu schaffen.

Darüber hinaus ergeben sich aus der Überprüfung oftmals weitere Einsparpotenziale im Bereich Beschaffung, der Netznutzung oder beim Lastmanagement.

Einsparpotenziale mit dem Duty & Tax Audit

Stromsteuer und Energiesteuer: Alles im Griff?

Wie hoch sind die gesetzlichen Belastungen auf Ihre Energiepreise?
Nutzt Ihr Unternehmen alle Möglichkeiten diese zu reduzieren?
Werden alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Meldepflichten beachtet?

Immer neue Rechtsvorschriften (z.B. das BEHG) oder geänderte Bedingungen (z.B. Messkonzeptverpflichtung zur Nutzung der Ausnahmeregelung §19 StromNEV) machen eine kontinuierliche Überprüfung notwendig um eine Minimierung der Belastungen sicherzustellen.

Sehr wichtig sind auch die Beachtung und Einhaltung der Meldepflichten (z.B. den Ablauf der Meldefrist von Energieerzeugungsanlagen im Bestand), die auf der einen Seite für den Erhalt von Kostensenkungen relevant sind, aber auf der anderen Seite auch bei Nichteinhaltung zu empfindlichen Bußgeldern führen können.

Wir prüfen regelmäßig alle energierelevanten Gesetzesänderungen und bereiten unsere Kunden auch bereits während der verschiedenen Stadien bei der Entstehung von Gesetzen auf mögliche positive wie negative Konsequenzen vor.

Ihr Ansprechpartner zum Thema Energiesteuer und Stromsteuern

Ralph Hauser,
Teamleiter Energieberatung

e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183

FAQ - Entlastung für Unternehmen: Antragsstellung für Stromsteuern und Energiesteuern

Wie können alle Einsparpotenziale für ein Unternehmen gefunden werden?

Die ECG überprüft sämtliche direkte und indirekte Energienebenkosten auf alle Ausnahmeregelungen hin.

Sie erhalten dazu von uns eine Liste mit allen Informationen die wir dazu benötigen um alle Einsparpotenziale bewerten zu können. Wir nutzen dabei einen bewährten Prozess, der alle Optionen berücksichtigt.

Bei Bedarf findet eine Vor-Ort-Begehung zur Überprüfung technischer Voraussetzungen statt.

Gibt es eine Übersicht über die aktuellen Strompreise für Unternehmen?

Eine Übersicht für Strom- und Gaspreise für Unternehmen finden Sie hier.

Kann ich auch als nicht-produzierendes Unternehmen Ermäßigungen in Anspruch nehmen?

Ja, auch für nicht-produzierende Unternehmen z.B. aus den Branchen Handel oder Dienstleistungen gibt es diverse Ausnahmeregelungen die relevant sind.

Es sollten aber auch die Verpflichtungen berücksichtigt werden, die bei Nichtbeachtung zu empfindlichen Strafen führen können.

Gibt es eine Übersicht über alle für mich relevanten Meldefristen?

Ja, wir stellen unseren Kunden einen individuellen Meldefristenkalender zur Verfügung. Auch Unternehmen, die noch nicht Kunden der ECG sind, können diesen Meldefristenkalender nutzen.

Unterstützt die ECG auch bei der Umsetzung und Antragsstellung?

Durch zahlreiche Projekte mit unseren Kunden und dem ständigen Austausch mit Behörden, dem BAFA, der Bundesnetzagentur oder Wirtschaftsprüfern haben wir einen umfangreichen Erfahrungsschatz aufgebaut und können diesen gewinnbringend auch für Ihr Unternehmen einsetzen.

Die ECG unterstützt Ihr Unternehmen gerne bei der Antragsstellung für die Energiesteuerrückerstattung. Sie müssen nur noch den finalen Antrag oder Meldung unterzeichnen.

Kann mich die ECG auch gegenüber Behörden vertreten, z.B. bei Sachverhaltsaufklärungen?

Ja, mittels Vollmacht nehmen wir gerne in Ihrem Namen Kontakt mit Behörden auf und versuchen eine weitestgehende Klärung herbeizuführen.

Ist eine Analyse nicht sehr aufwendig und teuer?

Nein, die ECG führt die Analysen sehr effizient durch, auch für viele Abnahmestellen oder Tochterfirmen Ihres Unternehmens. Die zu erzielenden Einsparungen und die erreichte Rechtskonformität rechtfertigen den Einsatz der ECG praktisch immer.

Macht eine Überprüfung auch bei kleineren Standorten unseres Unternehmens Sinn?

Ja, denn meist wird auf diese kleineren Standorte weniger geachtet, so dass potenzielle Ermäßigungen nicht berücksichtigt werden. Da der Aufwand im Regelfall wesentlich geringer ist, fallen solche kleineren Standorte kostenmäßig meist nicht ins Gewicht.

Kann ich die Energiesteuern für BHKWs reduzieren?

Für die Brennstoffe, die in einem BHKW eingesetzt werden, sind Reduzierungen der Energiesteuer möglich, wenn die elektrische Nennleistung unter 2 MW und der Jahresnutzungsgrad über 70% liegt. Für hocheffiziente BHKWs, die noch nicht vollständig abgeschrieben sind, kann die Energiesteuer vollständig rückerstattet werden. Für andere BHKWs ist eine Reduzierung der Energiesteuer auf 20% des normalen Satzes möglich.

Für welche Medien kann ich Energiesteuern reduzieren?

Auf Fernwärme und CO2 wird keine Energiesteuer erhoben.

Diesel wird als Kraftstoff versteuert. Für Kraftstoffe sind keine Reduzierungen möglich.

Für Heizöl und Erdgas, das als Heizstoff versteuert wird, können Reduzierungen der Energiesteuer beantragt werden.

Weitere Fragen zur Energiesteuerrückerstattung beantworten wir Ihnen gerne.

Rufen Sie uns kostenlos an: 0800 183 3 183 oder schreiben Sie uns

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