EU-Omnibus-Paket: Was bedeutet der Entwurf für die CSRD Berichterstattung?
Das EU-Omnibus-Paket enthält wichtige Änderungen für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Besonders relevant ist die Anhebung der Schwellenwerte: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern wären von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen. Diese Änderung soll kleinere und mittelständische Unternehmen entlasten, während große Unternehmen weiterhin umfassende ESG-Informationen veröffentlichen müssen. Zudem soll die erstmalige Berichterstattungspflicht von 2025 auf 2027 verschoben werden. Würde dieser Entwurf so verabschiedet, ergäbe sich eine signifikante Entlastung des deutschen Mittelstands.
Es handelt sich aber bisher lediglich um einen Entwurf, der zunächst von EU-Rat und EU-Parlament verabschiedet werden muss. Signifikante Anpassungen sind daher absolut möglich. Da auch die deutsche Umsetzung der CSRD weiterhin auf sich warten lässt, bestehen daher im regulatorischen Rahmen viele Unsicherheiten. Es sind daher verschiedene Szenarien denkbar:
- Keine deutsche Umsetzung bis Jahresende: Keine Berichtserstattungspflicht
- Deutsche Umsetzung der CSRD bis Jahresende und keine Verabschiedung des Omnibuspakets: Berichtserstattungspflicht für 2025
- Verabschiedung des Omnibuspakets ohne Abschwächungen und deutsche Umsetzung:
Keine Berichtserstattungspflicht für 2025 - Verabschiedung des Omnibuspakets mit signifikanten Abschwächungen und deutsche Umsetzung: Mögliche Berichtserstattungspflicht für 2025
Zum aktuellen Zeitpunkt sind alle Szenarien denkbar, so dass wir empfehlen den Prozess der CSRD Umsetzung zunächst fortzuführen, um in dem Bereich rechtssicher aufgestellt zu sein.
Sollten Sie entlang der Prozesskette Unterstützung benötigen, stehen ihnen unsere Berater gerne zur Seite: CSRD – Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
Sie haben Fragen?
Sie wünschen ein kostenloses Erstgespräch?
Die ECG ist für Sie da!