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BAFA Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Im BAFA Modul 6 werden investive Maßnahmen an Produktionsanlagen im Bestand und auf dem Betriebsgelände von Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen gefördert. Anlagen, welche mit Erdgas, fossilem Öl oder Kohle betrieben werden, können entweder durch Neuanlagen ersetzt oder durch Austausch von Komponenten umgerüstet werden. Diese sind jeweils auf den Betrieb mit elektrischem Strom auszulegen.

Fördergegenstand des Modul 6:

  • Austausch oder Umrüstung von folgenden Anlagen (Beispielhaft)
    • Prozesswärmeerzeuger (z. B. Austausch auf elektrische Wärmepumpe)
    • elektrische Öfen (z. B. bei Bäckereien)
    • elektrische Gabelstapler (Logistik, Produktion)
    • Waschmaschinen (Wäschereien)
    • Anlagen in der Gastronomie
    • Anlagen in Brauereien (z. B. Gärbehälter)
    • Härteöfen oder Galvanikanlagen
    • Reifekammern in Käsereien
  • Maßnahmen, welche sich auf Gebäude beziehen, z. B. Heizungs- oder Lüftungsanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die wichtigsten Anforderungen des Modul 6:

  • Nur Kleinst- oder kleine Unternehmen werden gefördert (Definition)
  • Mindestens 2.000 € Investitionshöhe
  • Nur der Austausch/Ersatz von funktionstüchtige und mindestes 5 Jahre alte Anlagen kann gefördert werden
  • Die vorhandene Anlage kann im Ist-Zustand nicht ausschließlich mit Strom betrieben werden
  • Es werden nur Anlagen gefördert, die ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden können (Ausnahmen möglich)
  • Der Einsatzzweck der Anlage muss identisch bleiben
  • Die Anlage muss mindestens 3 Jahre betrieben werden und darf nur am angegebenen Standort genutzt werden
  • Anlagen, die unter die EU-Energieverbrauchskennzeichnung fallen, müssen der höchsten verfügbaren Effizienzklasse entsprechen
  • Ausgetausche Anlagen müssen entsorgt werden

Förderhöhe des Modul 6:

  • max. 200.000 € pro Vorhaben
  • Für kleine Unternehmen beträgt die Förderung max. 33% nach De-mininimis-VO oder 20% nach AGVO der förderfähigen Kosten
  • ggf. Kombination mit Modul 2 oder Modul 4 möglich
  • Gesamte Investitionskosten sind förderfähig

Wissenswertes zum Modul 6:

Nebenkosten für Transport, Anschluss und Entsorgung sind ebenfalls förderfähig.

Die Antragstellung erfolgt über das BAFA Portal.

 

Case Study

Optimierung des Druckverfahrens und Elektrifizierung der Trockenstraße

Förderfähige Kosten: ca. 200.000 Euro
Fördersumme: ca. 66.000 Euro

Antragssteller

Bei dem antragsstellenden Unternehmen handelt es sich um eine Druckerei mit KMU-Status als Kleinstunternehmen.

Der Standort verfügt über eine Digital-Druckmaschine. Da diese schon etwas in die Jahre gekommen ist, soll die bestehende Maschine überarbeitet werden.

Die neue Maschine soll energetisch und technisch die höchsten Standards erfüllen.

Fördergegenstand

Folgende Maßnahmen wurden bei der Neuerrichtung der Fertigung umgesetzt:

Optimierung Trocknungsverfahren:

  • Umstellung von gasbefeuerten Heißlufterzeuger auf UV-Trocknung
  • Umbau der Druckstraße zur Verarbeitung der geänderten Druckfarbe

Die Energieeinsparung setzt sich zusammen aus der Optimierung der Trocknungsstraße und durch Umrüstung auf eine effizient UV-Trocknung mittels LED-Technik.

Optimierung des Druckverfahrens und Elektrifizierung der Trockenstraße

  • Neben der UV Leuchten ist es auch notwendig die Druckstraße entsprechend zu optimieren.
Förderhöhe

Durch die Umsetzung der beiden Maßnahmen können in Summe pro Jahr über 2.000 t CO2 eingespart werden.

Die förderfähigen Kosten dieser Maßnahme liegen bei ca. 200.000 €.

Dies führt bei einer maximalen Förderquote von 33% nach De-mininimis-VO zu einer Fördersumme von 66.000 €.

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