Gestiegene Preise: ECG identifiziert konkrete Einsparpotenziale bei Energiekosten

Geschäftsführer Dr. Wolfgang Hahn

Kehl, 9. Februar 2022. Unternehmen bieten sich mehrere effektive Stellschrauben für nachhaltig niedrigere Energiekosten. Allerdings findet ein wichtiger Teil der Einsparmöglichkeiten in der aktuellen Diskussion um sprunghaft gestiegene Preise selten Beachtung. Die ECG Energie Consulting GmbH, Deutschlands größte unabhängige Energieberatung, rät ihren Kunden abseits der reinen Energiebeschaffung zu zusätzlichen Maßnahmen, die Energiekosten im Unternehmen deutlich minimieren können. Wesentliche Handlungsfelder sind die Steigerung der Energieeffizienz sowie eine eingehende Analyse der Energienebenkosten mit Blick etwa auf Steuern und Netzentgelte, die einen Großteil der Endpreise für Strom und Gas ausmachen. So kann beispielsweise ein Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 6 MWh seine Energiekosten allein durch Optimierungen bei den Nebenkosten um bis zu einem Drittel reduzieren.  

Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG Energie Consulting GmbH: „Wie lassen sich die steigenden Energiekosten effektiv senken? Unternehmen aller Größenordnungen kommen aktuell mit dieser zuweilen existenziellen Frage auf uns zu. Wir empfehlen ganz klar, möglichst zeitnah die Weichen für eine nachhaltige Reduzierung der Energiekosten zu stellen und nicht auf anstehende energiepolitische Entscheidungen wie die geplante Abschaffung der EEG-Umlage zu warten. Auch wenn das in der öffentlichen Debatte oft übersehen wird: Den Unternehmen steht dafür schon heute ein breiter Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Dieser setzt allerdings einen sicheren Überblick über die komplexe deutsche Förderpolitik und Steuergesetzgebung voraus.“ 

Die Handlungsfelder im Einzelnen: 

1. Energieeffizienz und Förderung

Investitionen in einen sparsameren Maschinenpark war für viele Unternehmen in Zeiten niedriger Energiekosten weder notwendig noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Mit dem sprunghaften Anstieg der Preise für Strom und Gas hat sich diese Situation grundlegend geändert. Dabei gilt, dass vor einer Investition die geeigneten Fördermöglichkeiten durch Bund und Länder zu prüfen sind. Im Fall einer Förderung lässt sich die Amortisation einer neuen Maschine oder Anlage auf einen sehr attraktiven Zeitrahmen verkürzen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das fünf Fördermodule für die Energie- und Ressourceneffizienz bietet. Diese betreffen Neu- und Ersatzanschaffungen in den folgenden Bereichen:  

  • Querschnittstechnologien: etwa elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Druckluftanlagen  
  • Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien: etwa Wärmespeicher und Machbarkeitsanalysen  
  • MSR, Sensorik, Energiemanagement-Software: etwa für Sensoren zur Aufzeichnung von Energieströmen  
  • Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen  
  • Transformationskonzepte: zur Unterstützung von Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität

Üblich sind in diesen Fällen Förderquoten von 40 bis 60 % der Kosten. Dabei ist zu beachten: Die Einführung eines Energiemanagements nach DIN ISO 50001 selbst ist zwar nicht förderfähig, aber dennoch sinnvoll, um Einsparpotenziale zu identifizieren, deren Umsetzung dann wiederum für Fördergelder qualifiziert ist. Außerdem ist ein Energiemanagement Voraussetzung für Entlastungen bei den Energienebenkosten.  

2. Energienebenkosten

Die Energiekosten eines Unternehmens enthalten neben dem reinen Strom- bzw. Gaspreis auch Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen, die deutlich reduziert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Unternehmen einen Teil der Strom- bzw. Energiesteuer erstatten oder komplett entfallen lassen. Für das produzierende Gewerbe reicht das Spektrum von einer etwa 25-prozentigen Entlastung über einen Spitzenausgleich bis zur vollständigen Entlastung. Beim Gas sind zu berücksichtigende Aspekte zudem die Eigenerzeugung von Energie und Wärme über ein Blockheizkraftwerk oder bestimmte Härtefallregelungen.  

Zudem lohnt ein Blick auf das Netznutzungsentgelt: Unternehmen können ein individuelles Entgelt vereinbaren, wenn sie bestimmte Verbrauchsprofile nachweisen. Dabei ist eine Reduzierung des Netznutzungsentgelts von bis zu 90 Prozent möglich. Ein weiterer Aspekt sind Entlastungen im Fall einer hohen Stromkostenintensität, also hoher Stromkosten in Relation zum Umsatz eines Unternehmens.  

3. Das BECV

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat für viele Unternehmen zu höheren Belastungen geführt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen nicht zu gefährden, ist eine Entlastungen des produzierenden Gewerbes vom nationalen CO2-Emissionshandel möglich. Geregelt wird dies durch die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Sie greift, wenn Unternehmen nachweisen können, dass ihnen erhebliche finanzielle Belastungen drohen und sie deshalb CO2-Emissionen in Nicht-EU-Staaten auslagern könnten. Dabei ist genau zu prüfen, ob ein Unternehmen zu einem berechtigten Sektor gehört.