Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV – bis zu 20 % weniger Netzentgelte für Ihr Unternehmen
Wir prüfen Ihre Voraussetzungen für individuelle Netzentgelte und begleiten die Umsetzung bis zur Genehmigung.

Netzentgelte senken: Das oft übersehene Einsparpotenzial für energieintensive Unternehmen
Für energieintensive Industrie- und Gewerbeunternehmen in Deutschland gehören Netzentgelte zu den größten Kostenbestandteilen im Energiebudget.
Gleichzeitig bleibt die individuelle Netznutzung häufig ein ungenutztes Instrument zur Reduzierung der Netzentgelte.
Wie können Sie individuelle Netzentgelte nutzen?
Stromintensive Letztverbraucher können ihre Netzkosten um bis zu 20 % reduzieren. Voraussetzung ist die Erfüllung einer der folgenden Fallgruppen:
Eine atypische Netznutzung liegt vor, wenn die jährliche Lastspitze Ihres Unternehmens vorhersehbar außerhalb der vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegten Hochlastzeitfenster (HLZF) auftritt. Ihr Unternehmen erreicht seine höchsten Stromverbräuche somit überwiegend in Zeiten geringerer Netzauslastung. Die atypische Netznutzung kann daher als besondere Form des Lastspitzenmanagements („Peak Shaving“) verstanden werden.
Das Bandlastprivileg kann beantragt werden, wenn Letztverbraucher eine Netznutzung von mindestens 7.000 jährlichen Benutzungsstunden und einen Stromverbrauch von mehr als 10 GWh pro Jahr aufweisen. Erfüllt Ihr Unternehmen diese Voraussetzungen, besteht ein Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt im Rahmen des Bandlastprivilegs. Dabei gelten folgende gestaffelte Mindestanteile des regulären Netzentgelts:
➡️ab 7.000 Benutzungsstunden/Jahr:
mindestens 20 % Reduzierung des regulären Netzentgelts
➡️ab 7.500 Benutzungsstunden/Jahr:
mindestens 15 % Reduzierung des regulären Netzentgelts
➡️ab 8.000 Benutzungsstunden/Jahr:
mindestens 10 % Reduzierung des regulären Netzentgelts
Diese Fallgruppe kommt infrage, wenn ein Unternehmen die in einer Netz- oder Umspannebene eingesetzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt. Da die Betriebsmittel keinem weiteren Netznutzer zur Verfügung stehen, können unter bestimmten Voraussetzungen individuelle Netzentgelte vereinbart werden. Dies betrifft häufig größere Industrie- und Produktionsstandorte mit einer eigenen Netzanbindung.
Unternehmen mit zeitlich begrenzter hoher Leistungsaufnahme, die im übrigen Zeitraum nur eine geringe oder keine Abnahmeleistung beziehen, haben Anspruch auf eine monatliche Preisstufung der Netzentgelte. Statt der Jahreshöchstleistung wird hierbei die jeweilige Monatshöchstleistung zugrunde gelegt. Dies lohnt sich insbesondere, wenn der Verbrauch beispielsweise auf ein bis vier Monate begrenzt ist.
Fristen im Blick behalten
Für die erstmalige Anwendung individueller Netzentgelte sind folgende Fristen zu beachten:
Bis zum 30. September des Kalenderjahres
Anzeige der Vereinbarung bei der zuständigen Regulierungsbehörde
Bis zum 30. Juni des Folgejahres:
Nachweis der tatsächlichen Benutzungsstunden

Unsere Leistungen im Überblick
Ob atypische oder intensive Netznutzung – wir prüfen, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf individuelle Netzentgelte hat, und unterstützen Sie von der Analyse bis zur Umsetzung.
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1
Lastdaten analysieren
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2
Voraussetzungen prüfen
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3
Einsparpotenzial berechnen
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4
Ergebnisbericht erhalten
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5
Unterlagen bereitstellen
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV
Sandisiwe Moyo,
Energieberaterin
e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183
FAQ - Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV
Was sind individuelle Netzentgelte?
Individuelle Netzentgelte sind reduzierte Netzentgelte für Letztverbraucher, deren Stromverbrauchsverhalten besondere Voraussetzungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV erfüllt.
Was bedeutet atypische Netznutzung?
Atypische Netznutzung liegt vor, wenn die individuelle Höchstlast eines Unternehmens außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt.
Welche Daten werden benötigt?
In der Regel werden Lastgangdaten, Jahresarbeit, Leistungsspitzen, Netzentgeltblätter, Netzebene, Zählpunkte und die Hochlastzeitfenster des zuständigen Netzbetreibers benötigt.
Gibt es eine Frist?
Ja. Für individuelle Netzentgeltvereinbarungen ist die fristgerechte Anzeige bei der zuständigen Regulierungsbehörde entscheidend. In vielen Fällen ist der 30. September des ersten Geltungsjahres relevant.
Können individuelle Netzentgelte jedes Jahr neu beantragt werden?
Ja. Die Voraussetzungen werden jährlich geprüft. Unternehmen sollten ihre Lastgänge regelmäßig analysieren lassen, da sich Verbrauchsverhalten, Produktionsabläufe oder Hochlastzeitfenster ändern können.
Wie hoch können die Einsparungen durch individuelle Netzentgelte ausfallen?
Die Höhe der Einsparung hängt von der Verbrauchsstruktur, den Leistungsspitzen und dem zuständigen Netzgebiet ab. Bei geeigneten Standorten können die Netzentgelte deutlich reduziert werden. Eine genaue Einschätzung ist erst nach einer Lastganganalyse möglich.
Welche Unternehmen profitieren besonders von individuellen Netzentgelten?
Besonders geeignet sind energieintensive Unternehmen aus Industrie, Produktion, Logistik oder Rechenzentren mit planbaren Lastprofilen, hoher Jahresarbeit oder flexiblen Verbrauchsprozessen. Auch Unternehmen mit Lastmanagement, Speichern oder Eigenversorgung können von individuellen Netzentgelten profitieren.
Lohnt sich ein Erstcheck?
Ja, besonders bei Unternehmen mit hohem Stromverbrauch, planbaren Prozessen, Schichtbetrieb, Speichern, flexiblen Lasten oder gleichmäßiger Produktion.
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