Industriestrompreis 2025: Entwicklungen im Überblick

In den letzten Wochen wurden wichtige gesetzliche Anpassungen zu den Energiekosten beschlossen. Insgesamt wurden drei Gesetzesentwürfe veröffentlicht:

  • Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
  • Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

Dabei beziehen sich der erste Entwurf auf das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz, sowie die anderen beiden Entwürfe primär auf das Energiewirtschaftsgesetz. Die relevanten Informationen sind folgende:

  • 6,5 Mrd. € werden aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Förderung der Netzentgelte bereitgestellt.
  • Die Erhöhung der Rückerstattungsmöglichkeiten bei Stromsteueranträgen auf 2 ct/kWh für produzierende Unternehmen (§9b) soll auf unbegrenzte Zeit fortgeführt werden.

Keiner dieser Gesetzesentwürfe berücksichtigt die Umsetzung des Industriestrompreises auf nationaler Ebene in Deutschland. Trotzdem haben wir die Debatte für Sie weiter mitverfolgt. Mittlerweile haben sich einige Verbände aus verschiedenen Branchen Ihre Interessen in Stellungnahmen vertreten. 

Diese unterbreiten gewisse Vorschläge im Rahmen der Europäischen Richtlinie, wie eine Umsetzung auf nationaler Ebene aussehen könnte. Bei den Vorschlägen der Verbände deutet sich eine Konsensbildung bei den Ausgestaltungsmöglichkeiten an. Es ist zu beachten, dass diese Vorschläge bisher von politischer Seite unkommentiert geblieben sind. 

  1. Eine Erweiterung der zulässigen Wirtschaftszweige, insbesondere setzen sich die Verbände dafür ein, dass Industrieparks für die Weiterleitung an Beihilfeberechtige Unternehmen ebenfalls beihilfeberechtig sind. Zweitens sollen einzelne Prozesse oder Teilbereiche eines Unternehmens beihilfeberechtigt sein, sofern der Prozess stromintensiv ist.
  2. Ebenfalls fordern die Verbände, dass die Auszahlungen möglichst zeitnah erfolgen sollen. Möglicher regelmäßiger Auszahlungszeitpunkt ist der Folgemonat.
  3. Die meisten Industrieverbände schlagen das Grundlastbörsenprodukt als Referenzpreis vor.
  4. Auch wenn es nicht konform mit der europäischen Richtlinie ist, wünschen sich die Verbände eine Verlängerung über 2030 hinaus, sowie eine höheren Entlastungsstrommenge. Ob diese nicht mit der EU-Richtlinie konformen Punkte aufgenommen werden können, ist fraglich.
  5. Die Verbände fordern außerdem Freiheiten bei der Gestaltung der Investition in verpflichtende Gegenleistungen. Darunter zählt eine Erweiterung der Investitionsfelder neben der Nachfrageflexibilität und eine Vereinfachung durch die Zusammenführung von bestehenden Systemen aus der Strompreiskompensation, der Besonderen Ausgleichsregelung und der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung.

Auf den zukünftigen Tagesordnungspunkten des Bundestags ist seit dem heutigen Stand (19.09.2025) keine Diskussion zum Industriestrompreis geplant. Unter der Berücksichtigung, dass ein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf von der EU-Kommission für ca. 6 Wochen geprüft werden kann, erscheint eine Umsetzung in 2025 äußerst unwahrscheinlich. 

Selbstverständlich verfolgen wir für das Thema Industriestrompreis und kommen auf Sie mit relevanten Informationen zu.

Zu Verbandsstatements:
BDI, IGM, Verband der chemischen Industrie, Verband der Energieverbraucher, VIK Positionspapier, Wirtschaftsvereinigung Stahl, WV Metalle

Mehr zum Thema Industriestrompreis und welche Unternehmen davon profitieren können finden Sie hier.