Industriestrompreis Deutschland: CISAF-Vorgaben und aktueller Stand der nationalen Ausgestaltung
Aktuell werden in Deutschland verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung einer Entlastung für energieintensive Unternehmen unter dem Titel “Industriestrompreis” diskutiert. Die Rahmenbedingungen sind im “Clean Industrial Deal State Aid Framework” (CISAF) festhalten und wurden Juli 2025 veröffentlicht. Die hat den europäischen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gegeben einen Industriestrompreis auf Nationaler Ebene zu realisieren.
Allerdings muss jeder Mitgliedsstaat seine geplante Subvention zunächst von der EU-Kommission prüfen lassen, um sicherzustellen, dass diese mit den Rahmenbedingungen des CISAF übereinstimmt. Deutschland arbeitet bereits seit längerer Zeit an einem entsprechenden Konzept. Erste Ansätze wurden im November 2025 in einer Entwurfsfassung eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. Weitere Konkretisierungen folgten im Entwurf einer Förderrichtlinie. Darin wird aufgezeigt, wie der Industriestrompreis in Deutschland umgesetzt werden soll und welche Aspekte weiterhin zur Diskussion stehen.
Kreis der Berechtigten Unternehmen:
CISAF: Es ist die Rede von einer Strom- und Handelsintensität sowie Unternehmen, deren Wirtschaftszweig auf der sogenannten KUEBELL-Liste steht. Die KUEBELL-Liste ist auch die Basis für den EnFG-Antrag. Wenn Sie also vom EnFG betroffen sind, haben Sie gute Chancen, dass Sie auch vom Industriestrompreis betroffen sein könnten. Die Strom- und Handelsintensität wird dabei jedoch nicht genauer definiert. Was damit gemeint ist, bleibt offen bzw. muss in der nationalen Umsetzung geklärt werden.
Eckpunktepapier & Entwurf der Förderrichtlinie: Die Strom- und Handelsintensität wird aktuell nicht auf Unternehmensebene berücksichtigt. Stattdessen wird auf die KUEBELL-Liste mit der Möglichkeit zur Ergänzung von Wirtschaftszweigen verwiesen. Alle Unternehmen mit den Wirtschaftszweigen auf dieser Liste sollen förderberechtigt sein. Ebenfalls wünscht das BMWK eine Mitarbeit der Verbände, falls es Branchen gibt, die förderberechtigt sein sollten, jedoch nicht auf der KUEBELL-Liste stehen.
Unser Fazit: Der deutsche Vorschlag ist bereits ziemlich nah an den Vorschlägen der EU. Jedoch bleibt die Frage um die Strom- und Handelsintensität offen. Daher halten wir es für durchaus plausibel, dass in dieser Definition Anpassungen vorgenommen werden könnten.
Laufzeit
CISAF: Der Förderzeitraum wurde auf maximal 3 Jahre limitiert. Ebenfalls darf nach 2030 keine Förderung mehr ausgezahlt werden.
Eckpunktepapier & Entwurf der Förderrichtlinie: Die Verbrauchsjahre 2026–2028 sollen durch Antragsverfahren in 2027–2029 gefördert werden. Die Stromverbräuche sollen aber flexibel innerhalb der 3 Verbrauchsjahre verteilbar sein, sofern die gesamte geförderte Strommenge unter 50 % des Gesamtverbrauchs für 3 Jahre fällt.
Unser Fazit: Die Verbrauchsjahre sowie die Antragsjahre, die entlastet werden, sind bereits vollständig CISAF-konform. Daher erwarten wir hier keine Anpassungen. Die Verteilung der Fördermenge über die drei Jahre sehen wir als noch etwas herausfordernd an, da dies nicht explizit in den Rahmenbedingungen genehmigt wurde, aber auch nicht explizit verboten wurde.
Berechnung der Förderhöhe
CISAF: Der Clean Industrial Deal sieht vor, dass 50 % des Jahresverbrauchs förderbar ist. Dabei darf der Preis des geförderten Stroms für das Unternehmen nicht unter 5 ct/kWh fallen. Die Basis-Förderung soll dabei folgendermaßen funktionieren: Der Mitgliedsstaat definiert einen Referenzpreis. Dann ist die maximale Förderhöhe 50 % des genannten Referenzpreises, solange der Strompreis des Unternehmens abzüglich 50 % des Referenzpreises nicht unter 5 ct/kWh fällt. Sollte der Strompreis durch diese Berechnung unter 5 ct/kWh fallen, wird der Strompreis für die Fördermenge auf 5 ct/kWh festgelegt. Für den Flexibilitätsbonus von zusätzlich 10% der Basisförderung, können sich Unternehmen verpflichten 80% der verpflichtenden Investition von 50% der Basisförderung, also 40%, und 75% der Flexibilitätsförderung in Maßnahmen zur Steigerung der Abnahmeflexibilität zu investieren. Das entspräche 47,5% der Basisförderung.
Eckpunktepapier & Entwurf der Förderrichtlinie: Identisch zu dem CISAF. Als Referenzpreis soll der einfache Durchschnitt Mittelwert der täglichen Schlusskurse des Cal-Base-Produktes, das eine Lieferung für das Entlastungsjahr vorsieht, herangezogen werden. ABER: Es wird in der Förderrichtlinie die Möglichkeit festgehalten, dass bei fehlenden Haushaltsmitteln die Förderungen für die Antragssteller reduziert werden können. Das Eckpunktepapier spricht von insgesamt 3,1 Mrd. € Förderung aufgeteilt auf die 3 Jahre, wobei für das Jahr 2026 davon mit 1,5 Mrd. fast die Hälfte zugeteilt werden soll. Ob die Fördermittel für die Folgejahre ausreichend sind, erhöht werden, oder Antragssteller weniger Beihilfe zu erwarten haben bleibt offen.
Unser Fazit: Da die deutsche Umsetzung weitestgehend identisch mit dem CISAF ist, erwarten wir hier keine Anpassungen keine regulatorischen Anpassungen der Berechnung.
Maßnahmen
CISAF: Ähnlich zu anderen Unterstützungen auf die Stromkosten sehen auch die Rahmenbedingungen des CISAFs vor, dass Unternehmen für die Unterstützung Gegenleistungen erbringen müssen. Welche Maßnahmen als Gegenleistungen akzeptiert werden, ist dabei weitestgehend offengelassen. Jedoch müssen die nationalen Umsetzungen Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität akzeptieren. Ebenfalls wurde festgelegt, dass 50 % der erhaltenen Förderung spätestens nach 48 Monaten nach Fördererhalt in Gegenmaßnahmen investiert worden sein muss.
Eckpunktepapier & Entwurf der Förderrichtlinie: Die deutsche Umsetzung ist weitestgehend identisch zu den Maximalmöglichkeiten aus dem CISAF. Der deutsche Plan schlägt noch ein paar weitere Gegenleistungen vor, wie z. B. den Ausbau der Betriebsnetze und den Strombezug über “Power Purchase Agreements”.
Unser Fazit: Da die deutsche Umsetzung identisch ist, sollte sich an den Rahmenbedingungen nicht viel ändern. Ob die Maßnahmen, die von Deutschland vorgeschlagen wurden, von der Kommission grünes Licht erhalten, ist hingegen noch vollständig offen.
Mögliche Änderungen bei Unterschieden sind bei folgenden Punkten:
- Die Vernachlässigung der Strom- und Handelsintensität wird im Eckpunktepapier & der Entwurfsfassung der Förderrichtlinie für die einzelnen Unternehmen vernachlässigt, was gegen das CISAF verstößt.
- Verbräuche über die 3 Antragsjahre flexibel verteilen zu können würde zusätzliche Antragsregelungen erfordern. Für geplantem Bürokratieabbau wären solche zusätzlich notwendigen Bedingungen hinderlich.
- Welche Maßnahmen zur Erfüllung der Investitionsverpflichtung gelten werden, kann diskutiert werden.
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