Industriestrompreis 2026: Jetzt Förderung sichern und Stromkosten senken

Wir zeigen Ihnen, ob und wie Ihr Unternehmen profitiert

So unterstützen wir Ihr Unternehmen beim Industriestrompreis:

  • Klarheit: Prüfen Ihrer Förderfähigkeit in kurzer Zeit
  • Entlastung: Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess
  • Sicherheit: Fristen und Anforderungen im Griff
  • Ergebnis: Maximale Stromkosten-Entlastung für Ihr Unternehmen

Was bedeutet der geplante Industriestrompreis für Ihr Unternehmen?

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurden umfassende Entlastungen für Verbraucher und Unternehmen angekündigt.

Ein zentraler Baustein ist der geplante Industriestrompreis: Er soll besonders stromintensive Unternehmen finanziell entlasten, indem ihnen zeitlich befristet günstigere Strompreise gewährt werden – bis zu 50 €/MWh für maximal 50 % ihres Verbrauchs.

Für Unternehmen bedeutet das: spürbare Entlastung bei den Stromkosten und eine Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig sollen Anreize geschaffen werden, um in klimafreundliche Technologien zu investieren.

Welche Unternehmen sind für den Industriestrompreis berechtigt?

Unternehmen, die besonders stromintensiv und im internationalen Wettbewerb tätig sind, stehen im Fokus des geplanten Industriestrompreises. Nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung sollen insbesondere Unternehmen profitieren, deren Wirtschaftszweig auf der sogenannten KUEBELL Liste geführt wird.

Wichtig für Sie: Auch wenn Ihr Wirtschaftszweig dort nicht aufgeführt ist, ist dies nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium.
Auf nationaler Ebene können – bei entsprechender Begründung der Strom- und Handelsintensität – weitere Wirtschaftszweige berücksichtigt werden. Allerdings sind diese Kriterien derzeit noch nicht abschließend definiert, weder durch EU-Vorgaben noch im deutschen Eckpunktepapier.

Unternehmen, die auf der Liste der beihilfefähigen Sektoren aus dem Anhang der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen stehen: Dazu zählen insbesondere: Grundstoffchemie, Papier- und Zellstoffindustrie, Metallerzeugung und -verarbeitung, Glas- und Keramikindustrie, Teile der Lebensmittelverarbeitung.

Auch Unternehmen außerhalb der genannten Branchen können von der Förderung profitieren – wenn sie alle drei der folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllen: Handelsintensität ≥ 5%, Stromintensität ≥ 5%, Stromintensität*Handelsintensität ≥ 2%

Erfüllt Ihr Unternehmen die Kriterien für die Stromkostenentlastung?

  • Die Entlastung gilt für maximal 50 % des Jahresstromverbrauchs Ihres Unternehmens. Grundlage kann entweder das aktuelle Jahr oder das Vorjahr sein.
  • Die Entlastung beträgt höchstens 50 % des durchschnittlichen jährlichen Großhandelsstrompreises der jeweiligen Gebotszone.
    Dadurch kann Ihr Strompreis auf bis zu 5 ct/kWh bzw. 50 €/MWh sinken (ohne Abgaben, Umlagen und Nebenkosten). Nach aktuellem Stand sollen die Stromverbräuche der Jahre 2026, 2027 und 2028 berücksichtigt werden – mit Antragstellung in den Jahren 2027, 2028 und 2029.
  • Die Entlastung ist auf maximal 3 Jahre begrenzt und endet spätestens im Jahr 2030. Der Zugang zur Förderung ist dabei klar begrenzt.

Wie genau dieser Industriestrompreis von den Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, ist ohne nationale Umsetzung in diesem Fall unbekannt. Um die Beihilfe erhalten zu können, müssen Investitionen in definierten Bereichen erfolgen.

Als Sonderregelung ist es den Mitgliedstaaten erlaubt den Unternehmen zu erlaubenden Beihilfebetrag um 10% zu erhöhen, wenn:

  • 75% der Extraausschüttung in die Gegenleistungen fließen UND
  • 80 % der gesamten Beihilfe sollen in Gegenleistungen zur Nachfrageflexibilisierung fließen. 

Welche Maßnahmen gelten als Gegenleistung für die Förderung?

Unternehmen, die von der staatlichen Stromkostenentlastung profitieren, sind verpflichtet, mindestens 50 % des erhaltenen Entlastungsbetrags in definierte Maßnahmen zu investieren.

Ein zentraler Bestandteil ist dabei: Maßnahmen zur Steuerung des eigenen Stromverbrauchs müssen in jedem Fall gesetzlich als Gegenleistung anerkannt werden. Darüber hinaus stehen Unternehmen weitere Optionen zur Verfügung. Mitgliedstaaten können aus folgenden Maßnahmen wählen:

  • Ausbau von Kapazitäten erneuerbarer Energien
  • Energiespeicherlösungen
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität von Strom
  • Energieeffizienzmaßnahmen (für Strom)
  • Einsatz von Elektrolyseuren zur Wasserstoffproduktion

Bleiben Sie über die weiteren Entwicklungen informiert

  • Arbeitspapier, Brückenstrompreis des BMWKs

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  • Koalitionsvertrag: Entlastung beim Strompreis

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  • EU-Kommission erlässt Clean Industrial Deal

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  • Erstellung eines Gesetzes oder Förderrichtlinie

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  • Staatliche Beihilfen: EU-Notifizierung

    Informieren

Entscheidung der EU-Kommission und ggf. Einführung

Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Thema Industriestrompreis

Tobias Newe und Vincent Dinger
Energieexperten

e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183

Sie haben weitere Fragen zum Industriestrompreis?

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    FAQ zum Thema Industriestrompreis

    Was bedeutet der Industriestrompreis?

    Der Industriestrompreis ist ein politisch diskutiertes Konzept, das energieintensiven Unternehmen in Deutschland einen vergünstigten Strompreis sichern soll. Ziel ist es, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen und Standortnachteile im internationalen Vergleich zu reduzieren.

    Gibt es aktuell einen Industriestrompreis in Deutschland?

    Aktuell (Stand Juli 2025) existiert kein gesetzlich verankerter Industriestrompreis im engeren Sinne. Allerdings profitieren viele Unternehmen bereits von bestehenden Entlastungsmechanismen, wie z. B.:

    • Besonderer Ausgleichsregelung (BesAR)

    • Strompreiskompensation (SPK)

    • Netzentgeltbefreiungen und Reduktionen (§19-StromNEV)

    • Energie- und Stromsteuerentlastungen

    Ein staatlich subventionierter Industriestrompreis wurde zwar diskutiert, aber bislang nicht umgesetzt.

    Was kann mein Unternehmen tun, um sich vorzubereiten?

    Auch ohne finalen Industriestrompreis sollten sich energieintensive Unternehmen vorbereiten:

    • Stromkosten analysieren und Optimierungspotenziale identifizieren

    • Förderfähige Maßnahmen identifizieren (z. B. §19, SPK, EDL-G)

    • Investitionen in Effizienz, Digitalisierung und Eigenstrom planen

    • Beratung zu regulatorischen Entwicklungen in Anspruch nehmen

    Unsere ECG-Experten begleiten Sie dabei umfassend.

    Wie lange hat man Zeit die Maßnahmen umzusetzen?

    Die EU erlaubt eine maximale Frist zur Inbetriebnahme der Anlagen von 48 Monaten. Dies kann in nationaler Umsetzung abweichen.

    Gibt es schon eine Art Antragsverfahren?

    Abwärmenutzung funktioniert durch die Erfassung und Wiederverwendung der überschüssigen Wärmeenergie, die bei industriellen Prozessen oder anderen technischen Verfahren entsteht. Die Plattform für Abwärme gemäß dem EnEfG (Energieeffizienzgesetz) spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem sie die Identifikation und Optimierung von Abwärmepotentialen unterstützt.

    Kann ich jedes Jahr vor der Beihilfe neu wählen, auf welche Jahresverbräuche ich die Beihilfe beziehen möchte?

    Diese Information ist noch nicht bekannt und muss noch im Rahmen des Verfahrens bekannt gegeben werden.

    Wie hilft mir ECG konkret weiter?

    • Analyse Ihrer Stromkostenstruktur

    • Prüfung und Beantragung relevanter Entlastungen

    • Strategieberatung zur Absicherung gegen volatile Strompreise

    • Begleitung bei der Umsetzung von Eigenstromprojekten oder PPAs

    • Workshops und Schulungen zum regulatorischen Rahmen

    • Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Thema Batteriespeicher

    •  Atypische Netznutzung
    • EnFG

    Wie sieht der Prozess aus, bis eine Inanspruchnahme möglich ist?

    • Der Industriestrompreis wurde im Koalitionsvertrag sowohl für deutsche Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger festgehalten am 09.04.2025
    • Es erfolgte ein Vorschlag der Bundesregierung an die EU-Kommission zur Umsetzung
    • Die EU-Kommission erstellt anhand des Vorschlags die Rahmenbedingungen in Form der Mitteilung C/2025/3602 am 04.07.2025
    • Hier stehen wir
    • Die Rahmenbedingungen können in nationales deutsches Recht umgesetzt werden
    • Ein Prozess zur Inanspruchnahme wird definiert, mit dem Unternehmen sich begünstigen lassen können.
    • Spätestens nach 3 Jahren Inanspruchnahme oder 2030 läuft der zeitlich befristete Industriestrompreis aus.

    Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.

    Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:

    Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.

    1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.

    Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.