Industriestrompreis - Welches Potenzial besteht für mein Unternehmen?
Entlastung für energieintensive Betriebe: Welche Unternehmen können profitieren?
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurden umfassende Entlastungen für Verbraucher und Unternehmen angekündigt.
Ein zentraler Baustein ist der geplante Industriestrompreis: Er soll besonders stromintensive Unternehmen finanziell entlasten, indem ihnen zeitlich befristet günstigere Strompreise gewährt werden – bis zu 50 €/MWh für maximal 50 % ihres Verbrauchs. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu sichern und gleichzeitig Investitionen in klimafreundliche Technologien anzuregen.
Was bedeutet der geplante Industriestrompreis für die Industrie?
Welche Unternehmen sind voraussichtlich berechtigt den Industriestrompreis zu erhalten?
Förderberechtigte Unternehmen für den Industriestrompreis sind solche, die besonders stromintensiv und handelsintensiv wirtschaften. Nach den letzten Planungen der Bundesregierung sollen dies die Unternehmen sein, deren Wirtschaftszweig auf der sogenannten KUEBELL Liste gelistet ist.
Sollte Ihr Wirtschaftszweig nicht aufgeführt sein, ist das aber nicht notwendigerweise ein Ausschlusskriterium. Auf nationaler Ebene können mit ausreichender Begründung über ihre Strom und Handelsintensität weitere Wirtschaftszweige ergänzt werden. Diese Kriterien sind aber weder von der EU-Vorgabe selbst definiert, noch sind sie im deutschen Eckpunktepapier enthalten.
- Branchenzugehörigkeit laut EU-Beihilfeleitlinien (CEEAG): Unternehmen, die auf der Liste der beihilfefähigen Sektoren aus dem Anhang der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen stehen: Dazu zählen insbesondere: Grundstoffchemie, Papier- und Zellstoffindustrie, Metallerzeugung und -verarbeitung, Glas- und Keramikindustrie, Teile der Lebensmittelverarbeitung.
- Nachweis von Strom- und Handelsintensität: Auch Unternehmen außerhalb der genannten Branchen können von der Förderung profitieren – wenn sie alle drei der folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllen: Handelsintensität ≥ 5%, Stromintensität ≥ 5%, Stromintensität*Handelsintensität ≥ 2%

Wie genau dieser Industriestrompreis von den Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, ist ohne nationale Umsetzung in diesem Fall unbekannt. Um die Beihilfe erhalten zu können, müssen Investitionen in definierten Bereichen erfolgen.
Erfüllt Ihr Unternehmen die Kriterien für die Stromkostenentlastung?
Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Beihilfe sind folgende:
- Die Entlastung darf auf maximal 50% des Jahresstromverbrauchs des Unternehmens anfallen. Die Stromverbräuche können sowohl aus dem Jahr, in welchem die Kosten anfallen oder das Jahr davor verwendet werden.
- Die Entlastung darf maximal 50% des durchschnittlich jährlichen Großhandelsstrompreis der Gebotszone entsprechen. Der eigene Energiepreis darf damit auf maximal 5 ct/kWh bzw. 50€/MWh fallen. Dieser Preis berechnet sich ohne Abgaben, Umlagen oder Nebenkosten.
- Aktuell ist geplant, dass der Stromverbrauch der Jahre 2026, 2027 und 2028 durch Anträge in den Jahren 2027, 2028 und 2029 entlastet wird.
- Die Entlastung darf maximal 3 Jahre laufen und endet spätestens 2030.
Allerdings ist der Zugang zur Förderung klar begrenzt.
Bleiben Sie über die weiteren Entwicklungen informiert
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Arbeitspapier, Brückenstrompreis des BMWKs
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Koalitionsvertrag: Entlastung beim Strompreis
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EU-Kommission erlässt Clean Industrial Deal
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Erstellung eines Gesetzes oder Förderrichtlinie
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Staatliche Beihilfen: EU-Notifizierung
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Entscheidung der EU-Kommission und ggf. Einführung
Welche Maßnahmen gelten als zulässige Gegenleistungen bei der staatlichen Förderung von Stromverbrauchern in der EU?
Unternehmen sind verpflichtet, mindestens 50 % des erhaltenen Entlastungsbetrags in vorher definierte Maßnahmen zu investieren.
Maßnahmen, mit denen Unternehmen ihren Stromverbrauch je nach Bedarf steuern können, müssen auf jeden Fall gesetzlich als Gegenleistung anerkannt werden. Weitere Möglichkeiten von Maßnahmen, aus denen Mitgliedstaaten wählen können sind:
- Ausbau von Kapazitäten von erneuerbaren Energien
- Energiespeicherlösungen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität von Strom
- Energieeffizienzmaßnahmen (für Strom)
- Elektrolyseure für Wasserstoff
Als Sonderregelung ist es den Mitgliedstaaten erlaubt den Unternehmen zu erlaubenden Beihilfebetrag um 10% zu erhöhen, wenn:
- 75% der Extraausschüttung in die Gegenleistungen fließen UND
- 80 % der gesamten Beihilfe sollen in Gegenleistungen zur Nachfrageflexibilisierung fließen.

Webinar: Industriestrompreis: Welches Potenzial besteht für Ihr Unternehmen?
- Wer wird voraussichtlich förderberechtigt sein?
- Wie hoch darf die Förderung ausfallen – und wovon hängt sie ab?
- Ab wann ist mit der Förderung zu rechnen?
- Welche Pflichten sind zu erwarten?
Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Thema Industriestrompreis
Tobias Newe und Vincent Dinger
Energieexperten
e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183
Sie haben weitere Fragen zum Industriestrompreis?
Schreiben Sie uns und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
FAQ zum Thema Industriestrompreis
Was bedeutet der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist ein politisch diskutiertes Konzept, das energieintensiven Unternehmen in Deutschland einen vergünstigten Strompreis sichern soll. Ziel ist es, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen und Standortnachteile im internationalen Vergleich zu reduzieren.
Gibt es aktuell einen Industriestrompreis in Deutschland?
Aktuell (Stand Juli 2025) existiert kein gesetzlich verankerter Industriestrompreis im engeren Sinne. Allerdings profitieren viele Unternehmen bereits von bestehenden Entlastungsmechanismen, wie z. B.:
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Besonderer Ausgleichsregelung (BesAR)
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Strompreiskompensation (SPK)
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Netzentgeltbefreiungen und Reduktionen (§19-StromNEV)
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Energie- und Stromsteuerentlastungen
Ein staatlich subventionierter Industriestrompreis wurde zwar diskutiert, aber bislang nicht umgesetzt.
Was kann mein Unternehmen tun, um sich vorzubereiten?
Auch ohne finalen Industriestrompreis sollten sich energieintensive Unternehmen vorbereiten:
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Stromkosten analysieren und Optimierungspotenziale identifizieren
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Förderfähige Maßnahmen identifizieren (z. B. §19, SPK, EDL-G)
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Investitionen in Effizienz, Digitalisierung und Eigenstrom planen
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Beratung zu regulatorischen Entwicklungen in Anspruch nehmen
Unsere ECG-Experten begleiten Sie dabei umfassend.
Wie lange hat man Zeit die Maßnahmen umzusetzen?
Die EU erlaubt eine maximale Frist zur Inbetriebnahme der Anlagen von 48 Monaten. Dies kann in nationaler Umsetzung abweichen.
Gibt es schon eine Art Antragsverfahren?
Abwärmenutzung funktioniert durch die Erfassung und Wiederverwendung der überschüssigen Wärmeenergie, die bei industriellen Prozessen oder anderen technischen Verfahren entsteht. Die Plattform für Abwärme gemäß dem EnEfG (Energieeffizienzgesetz) spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem sie die Identifikation und Optimierung von Abwärmepotentialen unterstützt.
Kann ich jedes Jahr vor der Beihilfe neu wählen, auf welche Jahresverbräuche ich die Beihilfe beziehen möchte?
Diese Information ist noch nicht bekannt und muss noch im Rahmen des Verfahrens bekannt gegeben werden.
Wie hilft mir ECG konkret weiter?
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Analyse Ihrer Stromkostenstruktur
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Prüfung und Beantragung relevanter Entlastungen
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Strategieberatung zur Absicherung gegen volatile Strompreise
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Begleitung bei der Umsetzung von Eigenstromprojekten oder PPAs
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Workshops und Schulungen zum regulatorischen Rahmen
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Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Thema Batteriespeicher
- Atypische Netznutzung
- EnFG
Wie sieht der Prozess aus, bis eine Inanspruchnahme möglich ist?
- Der Industriestrompreis wurde im Koalitionsvertrag sowohl für deutsche Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger festgehalten am 09.04.2025
- Es erfolgte ein Vorschlag der Bundesregierung an die EU-Kommission zur Umsetzung
- Die EU-Kommission erstellt anhand des Vorschlags die Rahmenbedingungen in Form der Mitteilung C/2025/3602 am 04.07.2025
- Hier stehen wir
- Die Rahmenbedingungen können in nationales deutsches Recht umgesetzt werden
- Ein Prozess zur Inanspruchnahme wird definiert, mit dem Unternehmen sich begünstigen lassen können.
- Spätestens nach 3 Jahren Inanspruchnahme oder 2030 läuft der zeitlich befristete Industriestrompreis aus.
Weitere Fragen zum Thema Industriestrompreis beantworten wir Ihnen gerne.
Rufen Sie uns an: 0800 – 183 3 183 oder schreiben Sie uns
Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.
Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:
Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.
1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.
Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.
