KA-Rückerstattung
Jetzt Steuervorteile sichern

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Konzessionsabgaben effizient zurückfordern können.






    Ich stimme zu, dass die von mir eingegebenen personbezogenen Daten gemäß Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet werden

    kurz zusammengefasst:

    Wer ist betroffen? Betroffen sind insbesondere Abnahmestellen von Unternehmen, die als Sondervertragskunde abgerechnet werden.

    Was muss ich tun? Der Weg zur KA-Rückerstattung ist klar strukturiert: Prüfung der StromrechnungenBewertung nach KAVAntragstellung und Prüfung der korrekten Rückerstattung.

    Unser Angebot: Wir prüfen die Konzessionsabgabe für Strom und Gas gemäß KAV und schaffen Transparenz über mögliche Abweichungen. Auf Wunsch unterstützen wir bei der weiteren Abwicklung.

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    • Profitieren Sie von möglichen Rückzahlungen für vergangene Abrechnungsjahre.
    • Profitieren Sie von dauerhaft geringeren Energiekosten.
    • Wir übernehmen Prüfung, Abwicklung und Kommunikation vollständig für Sie.
    • Wir prüfen Stromrechnungen gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
    • Profitieren Sie von einer unverbindlichen Erstprüfung

    Für wen ist diese Dienstleistung geeignet?

    Die Prüfung auf Rückerstattung der Konzessionsabgabe eignet sich insbesondere für Unternehmen mit gewerblichem oder industriellem Energieverbrauch, bei denen die Abrechnung nicht dem klassischen Gewerbetarif entspricht. Dazu zählen unter anderem:

    • Gewerbe- und Industriekunden mit erhöhtem Stromverbrauch
    • Sondervertragskunden mit individuell ausgehandelten Energielieferverträgen
    • Unternehmen mit mehreren Standorten oder Abnahmestellen (Filialisten)

    Unsere Leistung – strukturiert und vollständig

    • 1

      Analyse

      Wir analysieren Ihre Stromabrechnungen und Vertragsstrukturen hinsichtlich der Konzessionsabgabe.

    • 2

      Prüfung

      Wir prüfen, ob eine KAV-reduzierte Konzessionsabgabe oder Rückerstattung möglich ist.

    • 3

      Bewertung

      Sie erhalten eine Übersicht über Abrechnungen, Abweichungen und Handlungsoptionen.

    • 4

      Abwicklung

      Wir unterstützen auf Wunsch bei der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise und führen die Unterlagen und Kommunikation mit Lieferanten.

    • 5

      Korrektur

      Wir begleiten die Umsetzung zur korrekten Konzessionsabgabe.

    Transparenz bei der KA-Rückerstattung

    Eine detaillierte Analyse Ihrer Stromabrechnungen schafft Transparenz über die abgerechnete Konzessionsabgabe und mögliche Abweichungen von den Vorgaben der Konzessionsabgabenverordnung (KAV):

    • Nachvollziehbare Aufschlüsselung der in Rechnung gestellten Konzessionsabgabe
    • Prüfung der Abrechnung im Kontext von Vertragsform, Verbrauchsstruktur und Abnahmestelle
    • Identifikation von Konstellationen, in denen eine reduzierte Konzessionsabgabe in Betracht kommen kann
    • Belastbare Datenbasis für eine weitergehende fachliche und rechtliche Bewertung
    • Grundlage für die Prüfung eines möglichen Rückerstattungsanspruchs – auch bei SLP-Abnahmestellen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

    Energy Data Hub: Modul “Energiewirtschaftliche Rechnungsprüfung – Strom und Erdgas”

    • Erzeugung einer Schattenrechnung
    • Abgleich der Schattenrechnung mit den einzelnen Rechnungsposition
    • Erstellung eines Energiereports mit allen Rechnungsinformationen
    • Visuelle Darstellung der Energiepreisbestandteile
    • Tabellarische und visuelle Übersicht über die Energiekosten
    • Grafische Darstellung der Verbrauchshistorie
    • Information zur historischen Preisentwicklung
    • Anzeige der abgerechneten Blindarbeit
    • Übersicht der Vertragsinformationen
    • Information zur Leistungsspitze

    Ihr Ansprechpartner für Fragen zur KA-Rückerstattung

    Ralph Hauser,
    Energieberater

    e-Mail: digital@ecg-kehl.de
    Tel. 0800 – 183 3 183

    Übersicht für Strom- und Gaspreise anfordern

    Nutzen Sie unsere 2026 Kompaktübersicht über die Strom- und Gaspreise und bleiben Sie informiert! Sie erhalten den Downloadlink bequem per Mail zugeschickt.

    FAQ zur KA-Rückerstattung

    Was ist die Konzessionsabgabe?

    Die Konzessionsabgabe ist ein Bestandteil des Strom- und Gaspreises. Sie wird vom Netzbetreiber an die jeweilige Kommune gezahlt und ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

    Wie läuft die Prüfung der Konzessionsabgabe ab?

    Zunächst werden Stromabrechnungen sowie Vertragsunterlagen analysiert. Anschließend erfolgt eine fachliche Bewertung auf Basis der KAV. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der weiteren Abwicklung.

    Wann kann eine Konzessionsabgabe zu hoch berechnet sein?

    Netzbetreiber rechnen standardmäßig die für die jeweilige Verbrauchstruktur vorgesehene Konzessionsabgabe ab. Eine zu hohe Konzessionsabgabe kann insbesondere dann vorliegen, wenn

    1. der Durchschnittspreis an einer Abnahmestelle unter dem Durchschnittserlös aller Sondervertragskunden liegt
    2. eine Abnahmestelle fälschlicherweise im Sinne der KAV nicht als Sondervertragskunde eingestuft sind

    Sind Rückerstattungen auch bei SLP-Zählern möglich?

    Grundsätzlich kann auch bei SLP-Abnahmestellen eine Prüfung sinnvoll sein. Ob eine reduzierte Konzessionsabgabe oder ein Rückerstattungsanspruch besteht, hängt von den vertraglichen und rechtlichen Voraussetzungen ab.

    Für welchen Zeitraum kann eine Rückerstattung geprüft werden?

    In der Regel kann eine Prüfung für vergangene Abrechnungsjahre im Rahmen der geltenden Verjährungsfristen erfolgen. Der konkret prüfbare Zeitraum hängt vom Einzelfall ab.

    Entsteht für mein Unternehmen ein hoher Aufwand?

    Nein. Die Prüfung und Abwicklung erfolgen weitestgehend standardisiert. In der Regel werden lediglich Abrechnungen und grundlegende Vertragsinformationen benötigt.

    Gibt es eine Garantie auf Rückerstattung?

    Nein. Ob eine Rückerstattung möglich ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Eine Prüfung kann jedoch Klarheit darüber schaffen, ob ein Anspruch besteht oder ausgeschlossen werden kann.

    Wie starte ich die Prüfung?

    Der erste Schritt ist eine unverbindliche Erstprüfung auf Basis Ihrer Abrechnungen. So lässt sich schnell einschätzen, ob eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist.

    Angebot zur KA-Rückerstattung

    Schreiben Sie uns und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!






      Ich stimme zu, dass die von mir eingegebenen personbezogenen Daten gemäß Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet werden

      Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.

      Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:

      Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.

      1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.

      Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.