Neuigkeiten aus der EU: Stop the Clock-Richtlinie und Omnibuspaket
Nach bisheriger Ausgestaltung der CSRD müssten große Unternehmen (> 250 Mitarbeiter, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme) ab dem GJ 2025 und börsennotierte KMUs ab dem GJ 2026 einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Auf Grund der hohen Belastungen für die betroffenen Unternehmen sind auf EU-Ebene weitreichende Anpassungen in Diskussion.
Omnibus-Paket:
In der ersten Entwurfsfassung des Omnibuspaket aus dem Februar diesen Jahres sind umfangreiche Anpassungen für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit geplant. Diese umfassen unter anderem, aber nicht ausschließlich:
- Anpassung der Schwellenwerte, ab denen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD verpflichtend ist
- Anpassung des Geschäftsjahres, ab dem erstmalig gemäß CSRD reportet werden muss
- Anpassung der Schwellenwerte, ab denen ein Reporting nach EU-Taxonomie verpflichtend ist
- Anpassungen der Vorschriften im Lieferkettengesetz
- Anpassung des Carbon Border Adjustment Mechanism
Für eine detaillierte Übersicht über die Inhalte, verweisen wir auch gerne auf unser Webinar „Geplante Anpassungen durch das EU-Omnibus-Paket: Unsere Handlungsempfehlungen„.
Bis zu einer finalen Fassung und einer Verabschiedung durch EU-Parlament und EU-Rat kann allerdings noch einige Zeit vergehen. Dies hatte zur Folge, dass sich Unternehmen gerade im Bereich CSRD, mit einer unsicheren Gesetzeslage konfrontiert sahen, bei der nicht klar war, ob bereits über das GJ 2025 berichtet werden muss oder ob eine Verschiebung rechtzeitig verabschiedet wird.
Stop the Clock-Richtlinie:
Glücklicherweise schafft die EU insbesondere im Bereich CSRD nun Abhilfe. Mit der Verabschiedung der Stop the clock-Richtlinie im Eilverfahren durch EU-Parlament und EU-Rat im April diesen Jahres steht fest: Die erstmalige Berichterstattung gemäß CSRD wird für große Unternehmen vom GJ 2025 auf 2027 und für börsennotierte KMUs vom GJ 2026 auf 2028 verschoben.
Die nationale Umsetzung der Richtlinie hat bis zum 31.12.2025 zu erfolgen.
Damit ergeben sich für deutsche Unternehmen nur zwei Szenarien:
- Deutschland setzt CSRD und Stop the clock nicht mehr 2025 um: Es besteht keine nationale rechtliche Grundlage, die Unternehmen zur Berichterstattung über das GJ 2025 verpflichtet
- Deutschland setzt CSRD und Stop the clock noch 2025 um: Es besteht keine nationale rechtliche Grundlage, die Unternehmen zur Berichterstattung über das GJ 2025 verpflichtet
In beiden Szenarien ergibt sich also für Unternehmen die Möglichkeit den aktuellen CSRD Prozess zu pausieren und die Anpassungen der CSRD durch das Omnibuspaket abzuwarten.
EU Taxonomie:
Für die Unternehmen, für die sich die Reportingpflicht nach EU-Taxonomie aus der CSRD-Pflicht ableitet, sind die Reportingpflichten ebenfalls durch die Stop the clock-Richtlinie verschoben.
Für Unternehmen, die nach CSR-RUG oder SFDR reportingpflichtig sind, bleibt die Pflicht zunächst bestehen. Anpassungen durch das Omnibuspaket sind aber denkbar.
Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung statt CSRD:
Für Unternehmen, die nun in den kommenden Jahren nicht mehr CSRD pflichtig sind, aber auf freiwilliger Basis über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten wollten, bietet sich der freiwillige VSME Standard der EU an. Dieser richtet sich primär an KMUs und ist daher wesentlich weniger umfangreich und komplex gestaltet als der ESRS Standard, der der CSRD zu Grunde liegt.
Hier bietet sich also die Chance schrittweise in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu starten und sind gleichzeitig von konkurrierenden Unternehmen abzuheben. Bei Interesse kommen Sie gerne für weitere Details auf uns zu.
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