Klimaschutzprogramm 2030

Emissionshandel

Unsere zusammenfassende Einschätzung zum Klimapaket der Bundesregierung

Für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe wird der Energiebedarf künftig erneut signifikant teurer. Die von der Industrie lange geforderten Kostensenkungen in der Energiebeschaffung bleiben weiter aus: Die als Entlastung kommunizierte Absenkung der EEG-Umlage kann in den meisten Fällen noch nicht einmal die steigenden Kosten durch die CO2-Bepreisung kompensieren.

  • Besonders nachteilig wirken sich die geplanten Änderungen für Industrieunternehmen aus, welche wesentliche Verbrauchsprozesse etwa mit Erdgas betreiben. Während viele stromkostenintensive Unternehmen als Ausgleich für die hohen Stromkosten teilweise schon seit Jahren über eine Begrenzung der EEG-Umlage verfügen (sog. besondere Ausgleichsregelung), werden jetzt insbesondere Unternehmen in die Pflicht genommen, die Prozesswärme benötigen. Das betrifft beispielsweise den Bereich der Metallverarbeitung, der chemischen Industrie und der Keramikindustrie, jedoch auch die Kraft-Wärme-Kopplung generell. Leider ist zu befürchten, dass hieraus ein internationaler Wettbewerbsnachteil erwächst, welcher langfristig zur Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland führen dürfte: Anders als im Strombereich ist bislang keine Regelung vorgesehen, wie ein „carbon leakage“ unterbunden werden soll.
  • Die Absenkung der EEG-Umlage, wie sie bislang beschlossen ist, kann lediglich als Einstieg in die Absenkung gewertet werden. In der jetzigen Form entfaltet sie kaum Wirkung.
  • Die Auswirkungen der Selbstverpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen können dagegen noch nicht ausreichend eingeschätzt werden, da die Inhalte noch nicht ausreichend definiert sind.
  • Der Aspekt „Förderprogramme“ ist leider ebenfalls nicht als relevante Verbesserung zu verstehen, da im Wesentlichen bestehende Programme nur leichter zugänglich gemacht werden sollen. Das Klimapaket lässt damit eine investive Effizienzstrategie vermissen, da es weder klare Investitionssignale in Form von Fördermitteln noch neue Abschreibungsmöglichkeiten bietet.

Zusammenfassend müssen wir konstatieren, dass Ihr Energiemanagement auch in den nächsten Jahren vor neue Herausforderungen gestellt werden wird.

Stand heute müssen Sie noch nichts unternehmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie umgehend, wenn akuter Handlungsbedarf absehbar wird beziehungsweise wenn die Beschlüsse in Gesetzestexte gegossen sind (das soll noch 2019 geschehen).

Gerne erörtern wir mit Ihnen Möglichkeiten, was Sie schon heute freiwillig tun können, um die gegenwärtige und künftige finanzielle Belastung für Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten und die Effizienz so positiv wie möglich zu gestalten.

Was wurde im Einzelnen beschlossen?

Kohlendioxid-Bepreisung

Neu ist die CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Gebäude sowie bei Gas und Öl für Wärmebedarfe der Industrie, was bislang ausgeklammert war. Ein nationaler Emissionshandel soll 2021 mit einem Festpreis von zehn Euro je Tonne CO2 beginnen und bis 2025 sukzessive auf 35 Euro je Tonne steigen. Ab 2026 wird der Preis in einem Korridor zwischen 35-60 Euro je Tonne liegen.

Daraus ergeben sich je nach Verbrauchsprofil Mehrkosten für alle Unternehmen(2):

Klimapaket Berechnung

Senkung der EEG-Umlage

Ab 2021 wird die EEG-Umlage um 0,25 ct/kWh gesenkt, 2022 beträgt die Entlastung 0,5 ct/kWh und 2023 sollen es 0,625 ct/kWh weniger sein. Für die nachfolgenden Jahre werden weitere Senkungen in Aussicht gestellt, so die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung effektiv steigen. Die Reduktion weiterer staatlich induzierter Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) wird überlegt, ist aber nicht konkretisiert. Während also die Belastungen weit in die Zukunft festgeschrieben sind, gilt dies für die Entlastungen nicht im gleichen Umfang.

Die Regelungen zur Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel bleiben übrigens unberührt.

Je nach Verbrauchsprofil ergeben sich folgende Minderkosten:

Klimapaket Berechnung

Stellt man CO2-Bepreisung und EEG-Umlage einander gegenüber, wird klar, dass nur in wenigen Fällen netto eine Entlastung herbeigeführt wird. Die meisten Unternehmen werden über 60 Prozent der neuerlichen Mehrkosten selbst tragen und sich damit im internationalen Wettbewerb behaupten müssen.

Berechnung Klimapaket

Selbstverpflichtung der Industrie zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aus Energieaudits und dem Energiemanagement

Wurden im Rahmen eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems Maßnahmen zur Effizienzsteigerung identifiziert, mussten diese bislang nicht zwingend umgesetzt werden. Künftig soll sich die Industrie selbst verpflichten, diese auch wirklich umzusetzen – wenn bestimmte Kriterien gegeben sind: Zum einen, wenn die Amortisationszeit bis zu drei Jahre beträgt, zum anderen sollen Betriebe künftig eine bestimmte, noch nicht festgelegte Investitionsquote für Energieeffizienz erfüllen, gemessen am jährlichen Gewinn.

Hier fehlt es noch an klaren Aussagen, die für die Planungssicherheit der Unternehmen nötig wären.

Fördermittel

Die bestehenden Programme sollen „weiterentwickelt“ werden, was sich vor allem auf das Antragsprozedere bezieht. Gefördert werden sollen zunehmend komplexere und systemische Maßnahmen, Querschnittstechnologien und verstärkt Wärmeanwendungen. Im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie sollen Mindeststandards für gewisse Produktgruppen ausgeweitet werden, um das Effizienzniveau von Technologien zu regulieren. Auch dabei sind besonders Querschnittstechnologien relevant. Weitere Präzisierungen zu Fördersummen und Rahmenbedingungen stehen noch aus.

  1. „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975202/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1
  2. Die Berechnung der wirtschaftlichen Auswirkungen erfolgte unter der Annahme, dass die betrachteten Fallbeispiele nicht von der Begrenzung der EEG-Umlage (besondere Ausgleichsregelung EEG) profitieren.