Strompreiskompensation 2026: Bis zu 28.000 € je GWh sichern
Berechtigte Unternehmen können auf Antrag eine Beihilfe i. H. v. ca. 28.000€ je eingesetzter Gigawattstunde Strom erhalten.
Gesetzlicher Hintergrund: Am 05.01.2026 hat die EU-Kommission die überarbeitete Fassung der ETS-Beihilferichtlinie zur Strompreiskompensation veröffentlicht, welche ab diesem Jahr eine Begünstigung zusätzlicher Sektoren vorsieht.
Was ist die Strompreiskompensation (SPK)? Die Strompreiskompensation ist eine finanzielle Beihilfe, um Wettbewerbsnachteile bedingt durch den EU-Treibhausgas-Emissionshandel zu kompensieren. Zielgruppe dieser Beihilfe sind Unternehmen bestimmter Haupt- und Teilsektoren, welche aufgrund der indirekten Mehrbelastung von einer Abwanderung gefährdet sind (Carbon Leakage). Grundlage für die Höhe der Beihilfe ist der Stromeinsatz für die Herstellung von beihilfeberechtigten Produkten. Im Fallback-Verfahren sieht die Richtlinie für das Antragsjahr 2026 wie beschrieben eine Beihilfe von ca. 28.000€ je eingesetzter Gigawattstunde Strom vor. Bei Produkten mit Produktbenchmark fallen die Beihilfen nochmals höher aus. Die Beihilfe wird nachträglich für das abgelaufene Abrechnungsjahr bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beantragt, dieses Jahr voraussichtlich zum 30.06.2026.
Der Antrag auf Strompreiskompensation ist für viele Unternehmen herausfordernd, weil umfangreiche Produktions‑, Strom‑ und Nachweisdaten exakt erfasst, genau voneinander abgegrenzt und plausibel dokumentiert werden müssen. Zusätzlich verlangt die DEHSt eine methodische Zuordnung aller Anlagen, Verbräuche und Produktionsmengen sowie die vollständige Eingabe aller Daten im DEHSt‑Formularmanagementsystem. Darüber hinaus ist eine intensive Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfern sowie prüfungsbefugten Stellen erforderlich.
Unsere Empfehlung lautet daher: Beginnen Sie frühzeitig (insb. im ersten Antragsjahr) mit der Antragsbearbeitung!
Wer ist die ECG Energie Consulting GmbH? Wir sind das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Europa – und unterstützen Unternehmen in energieintensiven Sektoren dabei, Förder- und Beihilfemöglichkeiten effizient zu nutzen. Seit Einführung der Strompreiskompensation stellen wir jährlich eine zweistellige Anzahl an SPK-Anträgen und sichern unseren Kunden jedes Jahr einen achtstelligen Eurobetrag. Wir übernehmen die komplette Datenerfassung, Abgrenzung und Plausibilitätsprüfung, erstellen eine prüfungssichere Dokumentation und kümmern uns um die Antragstellung im DEHSt‑Formularmanagementsystem.
Dank über 10 Jahren SPK‑Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt – und wie Sie die maximal mögliche Beihilfe erhalten. Während wir die Antragstellung übernehmen, bleibt Ihr Team frei für das, was zählt: Ihr Kerngeschäft.
Ergebnis: minimale interner Aufwand, mehr Zeit, maximale Fördersicherheit – und ein klarer finanzieller Wettbewerbsvorteil. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie gerne an unserem kostenlosen Webinar teil oder kommen gerne direkt auf uns zu!
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