Bis zu 28.000 € je GWh: So sichern Sie Ihre Strompreiskompensation 2026 ohne Risiko

Der Antrag ist komplex, fehleranfällig und fristgebunden. Wir prüfen Ihre Berechtigung und übernehmen die komplette Antragstellung – damit Sie kein Geld liegen lassen.

Ihr Vorteil mit ECG

  • Prüfung Ihrer Anspruchsberechtigung
  • Komplette Antragserstellung inkl. Datenaufbereitung
  • Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern
  • Fristgerechte Einreichung ohne Risiko
  • Maximale Ausschöpfung Ihrer Förderung

Was ist die Strompreiskompensation?

Die Strompreiskompensation ist eine finanzielle Beihilfe, um Wettbewerbsnachteile bedingt durch den EU-Treibhausgas-Emissionshandel zu kompensieren.

Zielgruppe dieser Beihilfe sind besonders energieintensive Unternehmen, welche aufgrund der indirekten Mehrbelastung von einer Abwanderung gefährdet sind (Carbon Leakage). Grundlage der Beihilfe ist die ETS-Beihilferichtlinie und die in Anhang I definiert Wirtschaftssektoren oder Teilsektoren. Maßgeblich für die Höhe der Beihilfe ist der Stromeinsatz für die Herstellung von Produkten, die einem beihilfeberechtigten Wirtschaftssektoren oder Teilsektoren zugeordnet sind.

Die Beihilfe wird jährlich nachlaufend für das vorangegangenen Abrechnungsjahr gewährt. Dafür muss jedes Jahr ein Antrag gestellt werden, in der Regel zum 30.06. Im Antragsjahr 2026 beläuft sich die Beihilfe voraussichtlich auf mindestens 28.000€ je Gigawattstunde Stromeinsatz. Bei Produkten mit definiertem Produktbenchmark fallen die Beihilfen nochmals höher aus.

Kreis der Antragsberechtigten wird größer!

Am 05.01.2026 hat die EU-Kommission die überarbeitete Fassung der ETS-Beihilferichtlinie veröffentlicht, welche ab diesem Jahr eine Begünstigung zusätzlicher Sektoren vorsieht (Anhang I Tabelle 2). Zu den 14 bereits in der Vergangenheit berechtigten Haupt- und Teilsektoren kommen mit der neuen ETS-Beihilferichtlinie 22 weitere Sektoren hinzu. Zu diesen gehören unter anderem die Produktion von:

  • sonstigen organischen Grundchemikalien, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
  • Kunststoffen, synthetischem Kautschuk und Chemiefasern.
  • Baumwolle, Vliesstoffen und Glasfaserproduktion
  • Grundstoffen der Bauwirtschaft u.a. Herstellung von Flach- und Hohlglas, Keramikfliesen und ‑platten
  • Holzwerkstoffen wie Span- und Faserplatten.
  • Ölen und Fetten (Nahrungsmittelverarbeitung) sowie die Herstellung von Malz
  • Batterie- und Akkumulatoren

Die EU-Mitgliedsländer haben bis zum 30.06.2026 Zeit, die Leitlinie in eine nationale Richtlinie umzusetzen. Derzeit arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an einer Anpassung der nationalen SPK-Förderrichtlinie

Unser Prozess – Schritt für Schritt

Wir übernehmen für Sie den Prozess der SPK‑Antragserarbeitung – fachlich, technisch und organisatorisch.
Von der Datenerhebung über die Methodik bis zur fertigen Eingabe im DEHSt‑FMS.
  • 1

    Datenaudit

    Vollständige Datenerfassung & Prüfung

  • 2

    Strategie entwickeln

    Aufbau einer prüfungssicheren Zuordnung- und Abgrenzungssystematik

  • 3

    Antragserstellung

    Antragserstellung im DEHSt-FMS

  • 4

    Verfahrenskoordination

    Administration & Prozesssteuerung mit Wirtschaftsprüfern, prüfungsbefugten Stellen und der DEHSt

Ihr Mehrwert im Fokus:

Seit Einführung der Strompreiskompensation stellen wir jährlich eine zweistellige Anzahl an SPK-Anträgen und sichern unseren Kunden jedes Jahr einen achtstelligen Eurobetrag. Wir wissen wir, worauf es ankommt und wie Sie die maximal mögliche Beihilfe erhalten. Wir kennen die Schwierigkeiten und legen frühzeitig den Fokus darauf, um eine fristgerechte Abgabe sicherzustellen Während wir die Antragstellung übernehmen, bleibt Ihr Team frei für das, was zählt: Ihr Kerngeschäft.

Ihre Vorteile:

  • minimaler interner Aufwand,
  • mehr Zeit für Ihre Kernaufgaben
  • maximale Fördersicherheit
  • ein deutlicher finanzieller Wettbewerbsvorteil.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Strompreiskompensation

Michael Fuchs,
Energieberater

e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183

Sie haben weitere Fragen
zum Thema Strompreiskompensation oder wünschen einen Rückruf?

Schreiben Sie uns und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!






    Ich stimme zu, dass die von mir eingegebenen personbezogenen Daten gemäß Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet werden

    Wir bieten regelmäßig Webinare an.
    Jetzt registrieren und kein Termin mehr verpassen!

    0 Teilnehmer

    Über 2.000 Energieverantwortliche verlassen sich bereits auf unsere Webinare

    0 Webinare

    Mehr als vierzig Webinare, Schulungen und Workshops zu aktuellen Energiethemen pro Jahr

    0 Sterne

    Durchschnittliche Teilnehmerbewertung:
    4,8 von 5 Sterne

    0 Prozent

    92% der Energie-Experten geben an im Jahr der Registrierung bereits profitiert zu haben

    FAQ Strompreiskompensation

    Ist mein Unternehmen berechtigt, die Strompreiskompensation in Anspruch zu nehmen?

    Dies hängt von Ihren produzierten Produkten ab. Im Gegensatz zum BesAR EnFG Antrag richtet sich die Strompreiskompensation nicht nach der WZ-Nummer bzw. NACE Code des Unternehmens, sondern nach den Produkten. Die Meldungen für das statistische Landesamt sind hierfür ein guter Anhaltspunkt.

    Kann für die neu hinzugekommenen Sektoren bereits 2026 ein Antrag gestellt werden?

    Dies steht aktuell noch nicht fest. Die Bundesregierung hat von Seiten der EU bis zum 30.06.2026 Zeit, um die EU-Leitlinie in die nationale Förderrichtlinie zu überführen. Es steht den Ländern dabei frei, ob Sie die neu hinzukommenden Sektoren bereits dieses Jahr bei der Antragsstellung zulassen. Im Anbetracht der Bemühungen des Industriestrompreises liegt es nahe, dass dies geschieht. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass wie bei der Einführung der Eisengießereien, die Antragsfrist für die neuen Sektoren auf den 30.09. verschoben wird.

    Welche Tätigkeiten übernimmt ECG bei der Antragsstellung?

    ECG übernimmt vollständige Bearbeitung des Antrages im FMS bis zur Übergabe an WP bzw. prüfungsbefuge Stelle, dazu gehört u.a.:

    • Methodenberichte
    • Anlagendefinition
    • Datenerfassung und -analyse
    • Mengenzuordnung und Abgrenzungssystematik
    • Projektmanagement und Kommunikation zw. Kunde, WP und pbS

    Datensicherung (innerhalb von FMS)

    Wie teuer ist die Antragsstellung?

    Hier gibt es mehrere Faktoren; neben dem Wirtschaftsprüfer brauchen Sie auch die prüfungsbefugte Stelle, welche Ihnen die ökologischen Gegenleistungen bestätigt. Bei beiden Institutionen werden je nach Komplexität vier- bis fünfstellige Summen aufgerufen.

    Ihre Interne Arbeitszeit darf nicht unterschätzt werden; hier muss nicht nur Expertise sondern auch die Befugnis zur Datenerhebung vorhanden sein.

    Die Kosten für die Unterstützung durch ECG hängt von zahlreichen Faktoren ab und bezieht sich auf die Komplexität und Datengrundlage von Ihnen. Um die zeitaufwendige Erstellung der Methodenberichte bei der erstmaligen Antragsstellung abzubilden, differenzieren wir zwischen Erst- und Folgeanträge. Melden Sie sich bei uns für ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

    Wieviel Zeit wird für die Antragsstellung benötigt?

    Von Seiten der DEHSt stellt die digitale Signaturkarte die größte zeitliche Beschränkung dar, diese ist zwingend notwendig für die Antragsstellung und die Erstellung dieser kann laut Website der DEHSt bis zu 3 Monate dauern.

    Die tatsächlich benötigte Zeit für die Antragserstellung ist sehr individuell und von Faktoren wie Datenverfügbarkeit (Abgrenzung der Stromverbräuche an den Produktionsanlagen mittels Zählern), Komplexität der Anlagen und Produktionsschritte, Anzahl der PRODCOM-Codes, die im Unternehmen hergestellt werden, Standorten und vielem mehr abhängig. Je früher im Jahr mit der Erstellung angefangen wird, desto einfacher wird die Antragsstellung. Wir haben jedoch auch bereits Anträge erfolgreich erstellt, welche erst Mitte Mai begonnen wurden.

    Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.

    Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:

    Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.

    1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.

    Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.