Strompreiskompensation 2026: Entlastung für energieintensive Unternehmen
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von der erweiterten Strompreiskompensation profitiert. ECG ermittelt Ihr Entlastungspotenzial und begleitet Sie von der Datenaufbereitung bis zur Antragstellung bei der DEHSt.
Strompreiskompensation 2026
Der Kreis der förderfähigen Unternehmen wurde deutlich erweitert. Prüfen Sie, ob auch Ihr Produktionsbereich profitiert.
- ✓ Rund 20 zusätzliche Sektoren
- ✓ Beihilfeintensität auf bis zu 80 % erhöht
- ✓ Antragstellung über die DEHSt
- ✓ Industriestrompreis zusätzlich relevant
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Die wichtigsten Fakten
Strompreiskompensation 2026 auf einen Blick
Was wird kompensiert?
Indirekte CO₂-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel.
Wer profitiert?
Besonders strom- und handelsintensive Produktionsbereiche.
Was ist neu?
Der Kreis der begünstigten Sektoren wurde für das Abrechnungsjahr 2025 erheblich erweitert.
Wie erfolgt der Antrag?
Nachlaufend über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Förderfähigkeit
Wer kann von der Strompreiskompensation profitieren?
Die Strompreiskompensation entlastet stromintensive Unternehmen von indirekten CO₂-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel. Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, hängt insbesondere von den hergestellten Produkten und deren Zuordnung zu den begünstigten Sektoren ab.
Eine Prüfung lohnt sich insbesondere, wenn …
- ✓ Ihr Unternehmen stromintensiv produziert.
- ✓ Sie Produkte aus einem begünstigten Sektor herstellen.
- ✓ relevante Strommengen den Produktionsprozessen eindeutig zugeordnet werden können.
- ✓ Ihr Produktionsbereich zu den neu aufgenommenen Sektoren gehört.
zusätzliche Sektoren
Für das Abrechnungsjahr 2025 wurde der Kreis der begünstigten Produktionsbereiche deutlich erweitert. Dadurch können auch Unternehmen profitieren, die bislang nicht antragsberechtigt waren.
Ihre Branche oder Ihr Produkt ist nicht aufgeführt?
Die Förderfähigkeit lässt sich nicht immer allein anhand der Unternehmensbranche beurteilen. ECG prüft die konkrete Produkt- und Anlagenzuordnung für Sie.
Von der ersten Prüfung bis zum fertigen SPK-Antrag
-
1
Anspruch prüfen
Produkte, Produktionsprozesse und Förderfähigkeit analysieren.
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2
Daten aufbereiten
Strommengen erfassen, abgrenzen und Produktionsprozessen zuordnen.
-
3
Antrag erstellen
Methodenberichte und Antragsunterlagen erstellen.
-
4
Verfahren begleiten
Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern, prüfungsbefugten Stellen und DEHSt.

Strompreiskompensation und Industriestrompreis zusammendenken
Für energieintensive Unternehmen können mehrere Entlastungsinstrumente relevant sein.
Neben der Strompreiskompensation kann auch der neue Industriestrompreis erhebliche Entlastungen ermöglichen:
- Strompreiskompensation: Indirekte CO₂-Kosten kompensieren
- Industriestrompreis: Bis zu 3,744 ct/kWh Entlastung auf 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs im Abrechnungsjahr 2026.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Strompreiskompensation
Michael Fuchs,
Energieberater
e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183
Sie haben weitere Fragen
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Schreiben Sie uns und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
FAQ Strompreiskompensation
Wer hat Anspruch auf Strompreiskompensation?
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit Produktionsprozessen in begünstigten Sektoren bzw. Teilsektoren. Entscheidend ist insbesondere, welche Produkte hergestellt werden und wie die relevanten Strommengen den Produktionsprozessen zugeordnet werden können.
Welche Branchen profitieren 2026 von der Strompreiskompensation?
Der Kreis der begünstigten Sektoren wurde erweitert. Dadurch können auch Unternehmen aus zusätzlichen energie- und handelsintensiven Produktionsbereichen von der Strompreiskompensation profitieren. Ob ein Unternehmen tatsächlich antragsberechtigt ist, sollte anhand der konkreten Produkt- und Anlagenzuordnung geprüft werden.
Wie hoch ist die Strompreiskompensation?
Die Höhe der Beihilfe hängt unter anderem vom beihilfefähigen Stromverbrauch, der Produktzuordnung, den geltenden Benchmarks und der jeweiligen Berechnungsmethode ab. Eine individuelle Berechnung ist deshalb erforderlich.
Was bedeutet die Beihilfeintensität von bis zu 80 %?
Die Beihilfeintensität bestimmt, welcher Anteil der grundsätzlich beihilfefähigen indirekten CO₂-Kosten kompensiert werden kann. Sie bedeutet nicht, dass 80 % der gesamten Stromkosten eines Unternehmens übernommen werden.
Wie wird ein Antrag auf Strompreiskompensation gestellt?
Die Strompreiskompensation wird nachträglich für das jeweilige Abrechnungsjahr beantragt. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und erfordert verschiedene Unternehmens-, Produktions- und Verbrauchsdaten.
Welche Daten werden für den SPK-Antrag benötigt?
Benötigt werden insbesondere Angaben zu den Produktionsprozessen und Produkten sowie die zugehörigen Stromverbrauchs- und Produktionsdaten. Je nach Unternehmen und Anlagenstruktur können weitere Nachweise und Abgrenzungen erforderlich sein.
Können auch Unternehmen profitieren, die bisher keine Strompreiskompensation erhalten haben?
Ja. Durch die Erweiterung des Kreises der begünstigten Sektoren können auch Produktionsbereiche relevant sein, die bislang nicht von der Strompreiskompensation erfasst waren. Eine erneute Prüfung kann sich deshalb lohnen.
Ist die Branche des Unternehmens für die Förderfähigkeit entscheidend?
Nicht ausschließlich. Für die Strompreiskompensation ist die konkrete Zuordnung der hergestellten Produkte und Produktionsprozesse entscheidend. Eine allgemeine Branchenbezeichnung allein reicht daher für eine belastbare Bewertung häufig nicht aus.
Können Strompreiskompensation und Industriestrompreis gleichzeitig relevant sein?
Ja, für energieintensive Unternehmen können grundsätzlich beide Entlastungsinstrumente relevant sein. Dabei müssen die jeweiligen Förderbedingungen und Vorgaben zur Vermeidung unzulässiger Doppelförderungen berücksichtigt werden.
Wie unterstützt ECG beim Antrag auf Strompreiskompensation?
ECG prüft zunächst die Förderfähigkeit und das mögliche Entlastungspotenzial. Anschließend unterstützen wir bei der Aufbereitung und Zuordnung der erforderlichen Daten, der Methodik und der Erstellung sowie Koordination des Antragsverfahrens.
Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.
Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:
Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.
1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.
Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.
