#Meldefrist

Meldefristen bei der Energieberatung: Verpassen Sie keine wichtigen Termine, erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und sichern Sie sich Fördermittel rechtzeitig.

Meldefrist bis 31.03.2025: Letztverbraucher über 1 GWh/a Stromverbrauch

Wenn der Stromverbrauch eines Unternehmens im abgelaufenen Jahr 1.000.000 kWh an einer Abnahmestelle überstiegen hat, müssen diese bis zum 31.03.2024 Ihrem Netzbetreiber den konkreten Verbrauch melden…