#Stromkosten

Stromkosten senken: Mit gezielter Energieberatung, Verbrauchsanalyse und passenden Maßnahmen reduzieren Unternehmen effektiv ihre laufenden Energiekosten.

Meldefrist bis 31.03.2025: Letztverbraucher über 1 GWh/a Stromverbrauch

Wenn der Stromverbrauch eines Unternehmens im abgelaufenen Jahr 1.000.000 kWh an einer Abnahmestelle überstiegen hat, müssen diese bis zum 31.03.2024 Ihrem Netzbetreiber den konkreten Verbrauch melden…

Reduzierung Energienebenkosten

Stromsteuerrückerstattung, Härtefälle und Sonderregelungen: Entlastung für Unternehmen Wie können Unternehmen gesetzliche Belastungen senken und sich rechtssicher aufstellen? Mehr erfahren Ansprechparter %Einsparpotenzial Energiesteuerrückerstattung Der Strompreis eines Unternehmens enthält [...]