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Meldefrist bis 31.03.2025: Letztverbraucher über 1 GWh/a Stromverbrauch

Wenn der Stromverbrauch eines Unternehmens im abgelaufenen Jahr 1.000.000 kWh an einer Abnahmestelle überstiegen hat, müssen diese bis zum 31.03.2024 Ihrem Netzbetreiber den konkreten Verbrauch melden…