VALERI-Berechnungstool: Excel-Tool
zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN 17463

Effiziente Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem VALERI-Tool

Welche Funktionen bietet das ECG VALERI-Tool?

Das ECG VALERI-Tool wurde mit dem Ziel entwickelt, Unternehmen eine schnelle und effiziente Wirtschaftlichkeitsbewertung auf Grundlage das Kapitalwertmethode zu ermöglich – vollständig verformelt und mit wenigen Eingaben zum Ziel. Um als Prüfungsgrundlage dienen zu können, wurde das ECG VALERI-Tool auf Basis von Excel entwickelt.

Zu den Funktionen gehören unter anderem:

  • Definition von bis zu 15 Nutzen und 15 Lasten
  • Flexible Auswahl von Zahlungszeitpunkten (einmalig, monatlich, jährlich, bis Jahr x, alle x Jahre, einmalig im Jahr x, etc…)
  • Individuelle Prognose von sonstigen Preisschwankungen und von Energiepreisschwankungen mit Möglichkeit zur Abbildung langfristiger Beschaffungsstrategien
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für eine Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren
  • Automatische Berechnung der eingesparten CO2-Emissionen auf Basis von bereits hinterlegten oder frei definierbaren Energieträgern und deren CO2-Faktoren
  • Automatische Szenarioanalyse: Einstellung von individuellen Extremwerten oder mittels allgemein definiertem Schwankungsfaktor – Individuell wählbar für jeden Einstellparameter
  • Automatische Übernahme der Ergebnisse in eine Berichtsvorlage
  • Übersichtliche Zusammenfassung der Ergebnisse, tabellarisch sowie grafisch
  • Entscheidungshilfe: Einordung der Ergebnisse im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen aus EnEfG, EnFG (BesAR), SPK und BECV
  • Einfacher PDF-Export der Berichtsvorlage sowie aller Berechnungen als Prüfungsgrundlage für prüfungsbefugte Stellen

Was sind die Vorteile des Valeri-Tools?

Erfüllt alle Normanforderungen gemäß DIN EN 17463 | Eine einfache Bedienung und schnelle Berechnung durch wenige, klar hervorgehobene Eingabefelder | Automatische Plausibilitätsprüfung und Hinweise | Alle Rechenoperationen sind vollständig automatisiert – keine Anpassung oder Ergänzung von Berechnungsformeln notwendig.

Neben der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen eignet sich das Valeri-Tool auch zur Bewertung anderer Investitionsentscheidungen. Durch die klar verständliche Darstellung der Ergebnisse können Energieeffizienzmaßnahmen einfach priorisiert werden.

Für alle, die eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen haben. Neben der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen eignet sich das Valeri-Tool auch zur Bewertung anderer Investitionsentscheidungen. Durch die klar verständliche Darstellung der Ergebnisse können Energieeffizienzmaßnahmen einfach priorisiert werden.

ECG bietet das VALERI-Tool einzeln, in Kombination mit einer Online-Schulung oder im Rahmen eines Inhouse-Workshops an. In diesem Rahmen werden u.a. in einem übergeordneten Zusammenhang die ökologischen Gegenleistungen und gesetzlichen Verpflichtungen erklärt, welche individuell für Sie als Unternehmen gelten.

Für wen wurde dieses Tool entwickelt und welche Möglichkeiten zum Erwerb gibt es?

Webinar: Effiziente Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 mit dem VALERI-Tool

  • Relevanz der Norm und Einführung in die DIN EN 17463 (VALERI)
  • Funktionen und Vorteile des VALERI-Tools
  • Praktische Anwendungsbeispiele zur Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • Tipps für eine effektive Nutzung
  • Frage- und Antwortrunde

Ihr Ansprechpartner für Fragen zu ökologischen Gegenleistungen

Michael Fuchs,
Energieberater

e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183

FAQ zu den Ökologischen Gegenleistungen (VALERI)

Worin unterscheidet sich die ECG von anderen Mittbewerbern?

ECG ist eine Unternehmensberatung mit den Beratungsschwerpunkten im Bereich der Energiewirtschaft und Energietechnik mit rund 40 Jahren Berufserfahrung und 50 Mitarbeitern. Entsprechend greifen wir auf eine umfangreiches Know-how zurück und beraten unsere Kunden im Gegensatz zu anderen Anbietern ganzheitlich – Energiemanagementsysteme und in diesem Zusammenhang die DIN EN 17463 (VALERI) sind Teilbausteine unseres Beratungsumfangs. Als Experten im Bereich der Beihilfeantragstellung (BesAR, BECV, SPK) kennen wir selbstverständlich auch die rechtlichen Anforderungen und Hürden im Hinblick auf die ökologischen Gegenleistungen.

Ist eine Wirtschaftlichkeitsbewertung auch nach anderen Verfahren wie z. B. Amortisationsrechnung noch zulässig?

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nur noch nach der DIN EN 17463 (Kapitalwertmethode) vor. In einigen Ausnahmefällen ist im Rahmen einer Übergangszeit auch noch eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach der Amortisationsrechnung möglich. Dies ist bspw. bei BesAR bzw. BECV der Fall, wenn das betroffenen Unternehmen bereits vor dem 01.01.2023 bzw. 28.07.2021 ein Energiemanagementsystem betrieben hat.

Kann eine einzelne wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen für unterschiedliche Beihilfeanträge verwendet werden? Kann die Investitionssumme auf mehrere Jahre aufgeteilt werden?

Eine Doppelzählung (bspw. die gleiche Maßnahmeninvestitionssumme für SPK und BECV) ist nicht möglich, eine anteilige Aufteilung der Maßnahmeninvestitionssumme ist hingegen zulässig.

Übersteigt die Summe der getätigten Investitionen für Energieeffizienzmaßnahmen den erforderlichen Betrag, so kann der überschießende Teil der Investitionssumme alternativ auch in den folgenden vier Jahren auf die erforderliche Investitionssumme angerechnet werden.

Was gilt als Realisierung bzw. Umsetzung einer Maßnahme?

Eine Auftragsvergabe an Dritte stellt grundsätzlich noch keine Umsetzung der geplanten Maßnahme dar. Die Realisierung der Maßnahme liegt vor, wenn sie bereits soweit umgesetzt wurde, dass eine Verbesserung der Energieeffizienz gegeben. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für Maßnahmen, die nicht ohne eine erhebliche Unterbrechung des Produktionsablaufs umgesetzt werden können. Bei solchen Maßnahmen ist der maßgebliche Zeitpunkt die Auftragsvergabe an Dritte.

Sind die Prozentsätze bzgl. Wirtschaftlichkeit (bezogen auf die Nutzungsdauer) und Investitionssumme (bezogen auf die Beihilfesumme) konstant?

Die Prozentsätze variieren zwischen den einzelnen Beihilfeprogramme und Gesetzestexten und werden im Falle der Beihilfeprogramme mit zunehmender Zeit steigen. Wir raten Ihnen daher die Gesetzestexte bzw. Verordnungen genau zu prüfen.

Wird eine Beihilfe auch gewährt, wenn keine wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen vorhanden sind?

Die Auszahlung von einer Beihilfe im Sinne des EnFG, BECV oder der SPK-Förderrichtlinie ist zukünftig zwar an sog. ökologische Gegenleistungen geknüpft, sofern aber keine weiteren wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen (mehr) vorhanden sind, wird dennoch eine Beihilfe gewährt. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass eine prüfungsbefugte Stelle diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt.

Sind wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen auf der anderen Seite vorhanden und es wurden dennoch die jeweiligen Vorgaben zur ökologischen Gegenleistung nicht erfüllt, kann eine Beihilfe nicht gewährt werden.

Wann ist eine Überprüfung und Bestätigung durch eine prüfungsbefugte Stelle erforderlich?

Grundsätzlich sind alle Erklärungen gegenüber den Behörden bzw. Maßnahmenpläne von prüfungsbefugten Stellen zu prüfen bzw. zu bestätigen. In diesem Zusammenhang muss von der prüfungsbefugten Stelle die Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen geprüft werden. Die gilt auch für Erklärungen darüber, dass keine weiteren wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen mehr vorhanden sind.

Was passiert, wenn ich keine wirtschaftlichen Maßnahmen identifizieren konnte?

In diesem Fall gilt die Angabe, dass keine wirtschaftlichen Maßnahmen identifiziert werden konnten als Nachweis der ökologischen Gegenleistung

Wer prüft die Erfüllung der Ökologischen Gegenleistung?

Prüfungsbefugt sind alle Stellen, die eine Zertifizierung von Umwelt oder Energiemanagementsystemen vornehmen dürfen. Im Sinne des EnEfG sind außerdem zusätzlich vom BAFA zugelassene Energieauditoren nach dem EDL-G prüfungsberechtigt.

Wie viele Maßnahmen muss ich im Rahmen der Ökologischen Gegenleistung erbringen?

Dies ist jeweils von dem Gesetz oder der Verordnung abhängig. Für die EnSiMiMaV müssen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Im Rahmen der Strompreiskompensation, BECV und BesAR-Antragstellung müssen nur Maßnahmen bis zu einer bestimmten Investitionshöhe nachgewiesen werden.

Können Maßnahmen doppelt angerechnet werden?

In Zusammenhang mit dem BECV-, SPK-, und EnFG-Antrag können keine Maßnahmen doppelt angerechnet werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Sinne des EnEfG?

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Umsetzungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, veröffentlicht oder bestätigen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann in diesen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

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