Versorgungssicherheit und Preisstabilität für Unternehmen in Krisenzeiten
Wie wirken sich politische und wirtschaftliche Unsicherheiten im energiewirtschaftlichen Kontext auf Unternehmen aus?
Welche energiewirtschaftlichen Entscheidungen müssen Unternehmen in Krisenzeiten treffen?
Globale Krisen wie der Ukraine-Krieg, die anhaltenden geopolitischen Spannungen im Nahen Osten und die wirtschaftspolitischen Konflikte zwischen den USA und China prägen weiterhin den Alltag von Menschen und Unternehmen in Deutschland. Hinzu kommen die Herausforderungen der Energiewende, steigende CO₂-Preise und die Transformation hin zu erneuerbaren Energien.
In diesen Zeiten möchten wir Sie dabei unterstützen, die energiewirtschaftlichen Auswirkungen von Krisen zu verstehen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Kosten soweit möglich zu kontrollieren.

Energiebeschaffung in Krisenzeiten
Mit einer passenden Beschaffungsstrategie lassen sich auch bei steigenden Energiepreisen und unsicheren Aussichten Kosten kontrollieren und Risiken reduzieren.
Dafür ist der Zugang zu aktuellen Marktinformationen entscheidend, etwa zu Termin- und Spotmärkten, die Kontrolle bestehender Verträge und der Analyse der eigenen Lastgänge.
Darauf basierend kann mit einer geeigneten Beschaffungsstrategie der Einkauf der benötigen Energiemengen in Tranchen oder Bändern erfolgen. Dabei ist die Findung guter Einkaufszeitpunkte ein wichtiges und komplexes Thema.
Energy Data Hub: Modul “Marktpreis-Entwicklung”
- Darstellung der Strom- und Gaspreisentwicklung
- Darstellung des letzten gehandelten Preises
- Bereitstellung von Analysen und Kommentare zum Energiemarkt
- Anzeige von relevanten Ereignissen und Terminen
- Definition von Ober- und Untergrenzen
- Benachrichtigung bei Verletzung der Ober- und Untergrenzen
- langfristige Trendlinie (letzte x Tage)
- interaktive Visualisierung mit Zoomfunktion
Sie haben weitere Fragen zu energiewirtschaftlichen
Auswirkungen in Krisenzeiten und möchten sich
über Änderungen informieren?
Schreiben Sie uns und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Ihr Ansprechpartner für Fragen zu energiewirtschaftlichen Fragestellungen in Krisenzeiten auf Unternehmen
Felix Neubauer,
Energieberater
e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183
FAQ - Versorgungssicherheit und Energiepreise in Krisenzeiten für Unternehmen
Muss ich meine Verträge anpassen?
Die passenden Energieverträge für die individuelle Unternehmenssituation zu finden ist mitunter komplex. Ob ein Festpreis, Tranchen mit Beimischung des Spotmarktes oder ein Portfoliomodell die richtige Wahl ist, erörtern wir gerne gemeinsam.
Wie komme ich an Verträge?
Eine Ausschreibung ihrer individuellen Bedürfnisse erstellen wir gerne und versenden diese deutschlandweit. Nach einer Auswertung besprechen wir die Ergebnisse und finden die beste Variante für Sie.
Welche Auswirkungen haben Produktionsumstellungen auf mein reduziertes Netzentgelt?
Auf Grund der Umstellungen in den Produktionsabläufen kann bei Unternehmen, die bisher den Sonderfall der intensiven Netznutzung gemäß §19 Absatz 2 Satz 2 bis 4 StromNEV genutzt haben, die Situation entstehen, dass die Voraussetzungen zur Nutzung dieses Sondertatbestands im Kalenderjahr 2020 nicht mehr erfüllt werden.
Gemäß der Änderung der StromNEV vom 09.10.2020 wird in Artikel 32 Absatz 10 StromNEV folgendes geregelt: Sofern für das Jahr 2025 eine rechtmäßige Vereinbarung mit dem Netzbetreiber über ein individuelles Netzentgelt gemäß §19 Absatz 2 Satz 2 bis 4 und die Voraussetzungen im Jahr 2025 erfüllt wurden, so darf für die Erfüllung der Voraussetzungen im Kalenderjahr 2026 auf das Kalenderjahr 2025 abgestellt werden.
Mein Vertrag beinhaltet Mengenbeschränkungen - was muss ich tun?
Viele Energielieferverträge beinhalten “Flexibilitätsrahmen”, also Toleranzregelungen zu Mehr- bzw. Mindermengen. Das bedeutet: Wenn ein bestimmtes Toleranzband (z. B. 80 / 120 %) über- oder unterschritten wird, können Zusatzkosten für Unternehmen anfallen.
Falls Unternehmen eine deutliche Änderung der Strom- oder Gasabnahme zu verzeichnen haben, ist es möglich, dass diese teuren Regelungen greifen.
ECG empfiehlt: Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre aktuellen Energielieferanten und loten Sie Lösungen aus, falls signifikante Änderungen in der Energieabnahme, z. B. durch Produktionsrückgänge, zu erwarten sind.
Was passiert, wenn ich Änderungen der Verbrauchsmenge nicht melde?
Bei den meisten Energielieferverträgen sind Unternehmen verpflichtet, signifikante Verbrauchsänderungen – zum Beispiel ausgelöst durch Kurzarbeit – Ihrem Energieversorger zu melden. Falls Verbrauchsveränderungen nicht gemeldet werden, hat der Versorger das Recht einen finanziellen Ausgleich für nicht abgenommen Mengen zu fordern.
ECG empfiehlt: Aufgrund unserer Erfahrungen in der Coronakrise empfehlen wir allen Unternehmen Ihre Verbrauchsmengen regelmäßig zu prüfen und etwaige Mengenänderungen proaktiv Ihrem aktuellen Energieversorger zu kommunizieren. So können unnötige Folgekosten vermieden werden.
Was ist bezüglich der Eichfristen meiner Energiezähler zu beachten?
Unternehmen, welche geeichte Energiezähler einsetzen, z. B. für abzugrenzende Energiemengen die an Dritte weitergeleitet werden, müssen diese ggf. mess- und eichrechtskonform abgrenzen. Die Eichaufsichtsbehörden haben hierzu eine einheitliche Regelung veröffentlicht, welche sich auf die Verlängerung der Eichfrist und den turnusmäßigen Zählerwechsel beziehen.
Die Regelung besagt, dass Zähler, deren Eichfristende am 31.12.2020 ausgelaufen ist, die Eichfrist bis zum 30.06.2021 überschreiten dürfen. Bei Zählern, deren Eichfrist am 31.12.2020 geendet hat und die sich im Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist befinden, kann der Abschluss des Verfahrens bis 30.06.2021 erfolgen (unter Beachtung der jeweiligen Antragsregelungen). Die erforderlichen Detailregelungen sind mit den zuständigen Eichbehörden zu klären
ECG empfiehlt: Sofern Sie Zähler mit Eichfristende bis 31.12.2020 betreiben, sollten Sie, aufgrund der energiewirtschaftlichen Relevanz der Entlastungstatbestände, unbedingt mit den zuständigen Eichbehörden Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Wie wirkt sich der nationale CO2-Preis auf meinen Gesamtpreis bei Erdgas und anderen Brennstoffen aus?
Der nationale CO2-Preis stieg in den letzten Jahren immer konstant und wird ab 2026 erstmalig in einem Korridor frei gehandelt. Dieses Verfahren wird in 2027 ähnlich stattfinden, bevor der Preis in 2028 dann komplett frei auf dem Markt gehandelt wird.
ECG empfiehlt: Betrachten Sie bei zukünftigen Vertragsabschlüssen auch die Klauseln zum nationalen CO2-Preis.
Die ECG ist das größte unabhängige Energieberatungsunternehmen in Deutschland und Europa.
Wir beraten Sie rund um die Themen Energieberatung, Energieeinkauf, Energiemanagement und Energieaudit bzw. den Einsatz von Strom und Erdgas. Weiterhin unterstützen wir Sie beim Management von Emissionsrechten, dem Aufdecken von Einsparpotenzialen und der Einhaltung von staatlichen Regularien und der Beantragung von Fördermitteln.
Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung, der strategischen Energiebeschaffung und der optimalen Gestaltung der Energiekosten.
1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.
Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.
