Was passiert wenn sich die Gasversorgungslage in Deutschland verschlechtert?

Aktuell sind die Füllstände in den Gasspeichern in Deutschland im Vergleich zu anderen Jahren deutlich reduziert. Aufgrund vermehrter Rückfragen unserer Kunden zu den Auswirkungen bei einem Versorgungsengpass mit Erdgas möchten wir mit diesem Artikel mögliche Auswirkungen auf Unternehmen aufzeigen.

Die Gasversorgung in Deutschland grundsätzlich sehr zuverlässig und ist derzeit auch nicht gefährdet. Sollte jedoch ein Szenario auftreten – wie z. B. eine extreme Kältewelle und der Gasbedarf dadurch deutlich ansteigen – ist es aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage möglich, dass Maßnahmen zur Sicherstellung der Gasversorgung eingeleitet werden.

Basis für die Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung in Europa ist die EU-Verordnung 2017/1938 (SoS-VO). Hieraus geht in Artikel 8 die Verpflichtung zur Erstellung nationaler Präventions- und Notfallpläne hervor. Deutschland hat dies im Rahmen des beigefügten „Präventionsplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ sowie „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ umgesetzt.

Der deutsche Notfallplan basiert auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sowie der Gassicherungsverordnung (GasSV) und unterscheidet dabei im Wesentlichen zwischen drei Krisenstufen:

Stufe 1:      Frühwarnstufe              

Stufe 2:      Alarmstufe                    

Stufe 3:      Notfallstufe                  

Die Voraussetzungen für die Ausrufung einer Frühwarn- oder Alarmstufe werden durch das BMWi anhand festgelegter Indikatoren überprüft und über entsprechende Pressemitteilungen kommuniziert (siehe Kapitel 6.3). Im Anschluss erfolgt in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Umsetzung marktbasierter Maßnahmen (gemäß Kapitel 7). Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen und Indikatoren gemäß Abschnitt 6.3.3. erfüllt sind, erfolgt die Feststellung der Notfallstufe, die durch Verordnung der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden würde. Hierbei stehen ergänzend zu den marktbasierten Maßnahmen auch hoheitliche Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung der Einschränkung der Stromproduktion in Gaskraftwerken zur Verfügung (siehe Kapitel 8).

Weitere Informationen zu diesem Thema stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung: Bundesnetzagentur – Krisenmanagement und Krisenvorsorge