Wichtige Änderungen bei der Stromsteuerrückerstattung!
Wir möchten Sie über wichtige Änderungen zur Stromsteuerrückerstattung gemäß § 9b des Stromsteuergesetzes (StromStG) für die Antragsjahre 2024 und 2025 informieren.
Wesentliche Neuerungen bei der Stromsteuerrückerstattung:
- Ab dem Jahr 2024 profitieren Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die die Voraussetzungen gemäß § 9b des Stromsteuergesetzes erfüllen, von einer nahezu vollständigen Entlastung von der Stromsteuer.
- Die Rückerstattung nach § 9b StromStG liegt künftig bei 2,00 Cent/kWh statt der bisherigen 0,513 Cent/kWh. Dies stellt eine erhebliche Entlastung für die industrielle Stromnutzung dar und kann zu spürbaren Kosteneinsparungen für Ihr Unternehmen führen.
- Auf der anderen Seite ist der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und
§ 55 EnergieStG zum 31.12.2023 weggefallen.
Was bedeutet das für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ?
- Durch die Anpassung der Rückerstattung auf 2,00 Cent/kWh können Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Rahmen des
§ 9b StromStG von einer fast vollständigen Steuerentlastung profitieren. - Um von der reduzierten Steuerlast zu profitieren, müssen Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Anträge und Nachweise rechtzeitig eingereicht werden. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und Ihre Anträge entsprechend vorzubereiten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Antragstellung nach § 9b StromStG
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