Wichtige Informationen zum EU-Emissionshandelssystem 2: Änderungen und Fristen ab 2027

Das neue EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) wird ab 2027 in vollem Umfang auf europäischer Ebene eingeführt und betrifft folgende Sektoren:

  • Gebäude
  • Straßenverkehr
  • Energiewirtschaft
  • verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe.

In einer Übergangsphase von 2024 bis 2026 müssen Unternehmen, die bereits unter den nationalen Emissionshandel fallen oder erstmalig vom EU-ETS 2 betroffen sind, zusätzliche Berichtspflichten beachten.

Wichtige Änderungen und Fristen:

Das EU-ETS 2 wird mit einer dreijährigen Übergangsphase ab 2024 eingeführt. In dieser Zeit unterliegen Verantwortliche in Deutschland sowohl der nationalen (BEHG) als auch der europäischen (ETS-2) Berichtspflicht. Hier sind die zentralen Fristen im Überblick:

  • Emissionsberichtspflicht EU-ETS 2: bis 30. April (ab 2025)
  • Emissionsberichtspflicht BEHG: bis 31. Juli
  • Abgabefrist für Emissionszertifikate (ETS-2): bis 31. Mai (ab 2027)
  • Abgabefrist für Emissionszertifikate (BEHG): bis 30. September (bis 2026)

Zukunft des Zertifikathandels:

Ab 2027 erfolgt die Bepreisung der Emissionszertifikate im EU-ETS 2 nach dem Cap-and-trade-Prinzip, ähnlich wie im bestehenden EU-ETS 1. Es sind weder Festpreise noch Preiskorridore vorgesehen. Die EU-Kommission erwartet für 2030 Zertifikatspreise zwischen 48 €/t CO₂ und 80 €/t CO₂. Zur Sicherung der Preisstabilität wird eine Marktstabilitätsreserve eingeführt, die regulierend eingreifen soll.