Wie beeinflussen die Steuern, Abgaben und Umlagen den Strompreis für Ihr Unternehmen im Jahr 2025?
Hier finden Sie die relevanten Positionen für Ihren Strombezug im Jahr 2025:
- Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden liegt 2025 unverändert bei 0,11 ct/kWh. Der Grenzpreis aus dem Jahr 2022, gültig für das Jahr 2024, liegt bei 21,04 ct/kWh (relevant für eine eventuelle Entlastung von der Konzessionsabgabe).
- KWKG-Umlage
Der Regelsatz der KWKG-Umlage steigt im Jahr 2025 auf 0,277 ct/kWh (2024: 0,275 ct/kWh).
- Offshore-Netzumlage
Der Regelsatz der Offshore-Netzumlage steigt im kommenden Jahr auf 0,816 ct/kWh (2024: 0,656 ct/kWh).
- StromNEV-Umlage / Aufschlag für besondere Netznutzung
Die §19 StromNEV-Umlagesteigt in der Kategorie A sehr deutlich an. In den Kategorien B und C bleibt die gesetzlich festgelegte Höhe unverändert:- Verbrauch bis 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle (Letztverbraucherkategorie A): 1,558 ct/kWh. (2024: 0,643 ct/kWh)
- Verbrauch über 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle (Letztverbraucherkategorie B): 0,050 ct/kWh.
- Verbrauch über 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle, wenn das Unternehmen ein stromkostenintensives Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist und die Stromkosten mehr als 4 % des Umsatzes ausmachen (Letztverbraucherkategorie C): 0,025 ct/kWh.
Die Einstufung in die Letztverbraucherkategorie B oder C ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis über die Höhe des Eigenstromverbrauchs erbringt. Über Details informieren wir Sie gerne.
Stromsteuer
Der Regelsatz liegt unverändert bei 2,050 ct/kWh. Eine Rückerstattung oder Befreiung ist unter verschiedenen Bedingungen möglich.
Für mehr Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Antragstellung nach § 9b StromStG
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