Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247-1 fällig

In diesem Jahr steht das Wiederholungsaudit nach DIN 16247-1 aufgrund des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an. Nach der Einführung der Energieauditpflicht im Jahr 2015 ist dies nun die zweite Wiederholungsperiode nach 2019.

Was beinhaltet ein Energieaudit nach dem EDL-G?

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht systematisch den Energiebezug, -verbrauch und Energieeffizienzmaßnahmen eines Unternehmens. Hierunter zählen u.a. die Anlagen, Prozesse, Systeme u.v.m.

Wer ist nach dem EDL-G verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen?

Alle Unternehmen, die kein KMU sind und kein anderes Managementsystem, wie ISO 50001, betreiben.

Was ist ein KMU?

Ein Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl kleiner 250 und einer Jahresbilanzsumme kleiner 50 Mio. € oder kleiner 43 Mio. €. Bitte beachten Sie bei dieser Betrachtung auch Unternehmensverbunde und Mehr- oder Minderheitsbeteiligungen.

Was ist neu?

Vor allem die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 (VALERI) ist hier zu nennen. Diese ist nun zwingend für alle Managementsysteme erforderlich. Durch die Norm sollen Energieeffizienzmaßnahmen verstärkt umgesetzt und auch eine Vergleichbarkeit zwischen den Berechnungen gewährleistet werden. Im Zuge der Berechnung nach VALERI kann es auch erforderlich sein, dass die Maßnahmen aus der letzten Periode nochmals betrachtet werden. Besprechen Sie dies gerne mit Ihrem Energieberater. An dieser Stelle verweisen wir auch auf unsere Infomail vom 16.02.2023 zum Thema DIN EN 17463 und ökologischen Gegenleistungen.

Was folgt aus der neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung?

Maßnahmen, die im Zuge des Verfahrens der DIN 17463 als wirtschaftlich identifiziert werden, sind aufgrund gesetzlicher Regelungen der EnSiMiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen) innerhalb von 18 Monaten gerechnet ab Oktober 2022 umzusetzen.

Was passiert, wenn der Auditpflicht nicht nachgekommen wird?

Wer auditpflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €; die Überwachung erfolgt im Rahmen von Stichprobenkontrollen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

ECG unterstützt Ihr Unternehmen gerne bei der Durchführung des Audits oder auch gerne bei der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsberechnung und Berichterstattung nach der DIN EN 17463.

Sie haben Fragen?
Sie wünschen ein kostenloses Erstgespräch?
Die ECG ist für Sie da!






    Ich stimme zu, dass die von mir eingegebenen personbezogenen Daten gemäß Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet werden