Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
Wer ist davon betroffen?
Warum müssen Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen?
Mit dem 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, welches für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch > 7,5 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS bis zum 18.07.2025 verpflichtet.
Außerdem ist ein solches System Voraussetzung für verschiedene Arten von staatlichen Beihilfen, wie z.B:
- der Besonderen Ausgleichsregelung
- der Strompreiskompensation
- dem BECV-Antrag oder
- für Zuschüsse und Fördermittel.
Verstärkt gefordert wird die Einführung und der Betrieb eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 zudem durch Kunden oder Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette.
Welchen Mehrwert bringt ein Energiemanagementsystem für mein Unternehmen?
Ein Energiemanagementsystem bietet eine Anleitung zum Erfassen und Verstehen von Energieverbräuchen des Unternehmens. Mit der Durchführung geeigneter Effizienzmaßnahmen soll das Bewusstsein für Energie gesteigert werden und so eine jährlich steigende Energieeinsparung bzw. Effizienzsteigerung erzielt werden.
Besonders unter Anbetracht der deutlich gestiegenen Energiepreise kann dies beträchtliche finanzielle Einsparungen bedeuten.
Das Zertifikat zum Energiemanagement nach ISO 50001 dient außerdem als ein Aushängeschild für den bewussten Umgang mit Energie und spielt auch im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit eine immer größer werdende Rolle.
Welcher Aufwand entsteht durch die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001?
Der Zeitaufwand für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 hängt vor allem von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab.
Der Zeitraum von der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bis zur Zertifizierung erstreckt sich in der Regel über mehrere Monate, weshalb wir im Zusammenhang des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und der daraus resultierenden Umsetzungspflicht von 20 Monaten empfehlen frühzeitig mit der Einführung zu beginnen.
ECG unterstützt Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 erfolgt nach dem ECG-Konzept in einer systematischen Vorgehensweise.
Über das gesamte Konzept hinweg, werden Sie durch unsere Berater unterstützt:
- Know-How
- Dokumentationsvorlagen und Verfahrensanweisungen
- Best-Practice-Ansätzen
- Check-Listen und To-Do’s
- Schulungen
Schritte zur Einführung eines Energiemanagementsystems
Jeder Schritt zielt darauf ab, alle Bereiche und Mitarbeiter ihres Unternehmens mitzunehmen und Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu vergeben, um Ihnen letztendlich das selbstständige Führen des Energiemanagementsystems zu ermöglichen.
-
1
Kick-Off, Ausrichtung und Bedarfsanalyse
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2
Erfassen und Planen von Verbräuchen
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3
Energieziele, Kennzahlen, Maßnahmen
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4
Prozessintegration, Fortlaufende Verbesserung
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5
Managementbewertung und Interne Auditierung
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Lukas Eckenfels,
Energieberater
e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183
FAQ Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Wer muss ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen?
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch > 7,5 GWh pro Jahr. Für öffentliche Stellen gelten diese Anforderungen bereits ab 3 GWh pro Jahr. Öffentliche Stellen mit > 1 GWh pro Jahr sind verpflichtet ein vereinfachtes Energiemanagementsystem nach ISO 50005 einzuführen.
Außerdem können Kunden oder Lieferanten ein solches System fordern oder es bildet eine Voraussetzung für bestimmte staatliche Beihilfen oder Fördermittel nehmen wollen.
Bis wann muss ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt werden?
Nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) haben betroffene Unternehmen 20 Monate, also bis zum 18.07.2025 Zeit das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einzuführen und zertifizieren zu lassen. Die Frist für betroffene öffentliche Stellen ist der 30.06.2026.
Der Prozess erstreckt sich in der Regel über mehrere Monate, weshalb frühzeitig mit der Einführung begonnen werden sollte.
Wann müssen öffentliche Stellen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen?
Bis zum 30.06.2026 sind öffentliche Stellen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch ab 1 GWh pro Jahr zur Einführung eines vereinfachten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 und ab 3 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energiemanagementsystems ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS verpflichtet.
Was beinhaltet die ISO 50001?
Die ISO 50001 beschreibt den Umfang und die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem. Die Norm beschreibt, welche Daten wie erfasst werden müssen, welche internen und externen Faktoren berücksichtigt werden müssen, welche Dokumente gepflegt und welche Prozesse im Unternehmen vorhanden sein müssen.
Von der Definition einer Energiepolitik, über die Erfassung von Verbräuchen und die Auswahl von Effizienzmaßnahmen müssen selbst gesetzte Energieziele erreicht werden und die Verbesserung der energiebezogenen Leistung regelmäßig nachgewiesen werden.
Welche Anforderungen stellt die ISO 50001 an ein Energiemanagementsystem und welche Unterlagen werden benötigt?
Die Norm fordert in erster Linie die Umsetzung des „Plan-Do-Check-Act“-Zyklus. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass eine stetige Planung, Umsetzung, Kontrolle und Verbesserung des Systems erfolgt.
Hinsichtlich der Dokumentation unterscheidet die Norm in dokumentierte Informationen, die vorhanden sein sollten und vorhanden sein müssen. Die Analyse von interessierten Parteien, die Energiepolitik wie auch die Erfassung von Verbräuchen, der Bildung und Auswertung von Kennzahlen sowie Maßnahmen und Ziele sind einige Beispiele. Daneben sind auch individuelle Prozesse und Verfahren, die im Zusammenhang des Energiesatzes stehen, von Relevanz.
Was ist der "Plan-Do-Check-Act" Zyklus im Kontext einer ISO 50001?
Der sogenannte „Plan-Do-Check-Act“-Zyklus ist ein iterativer vierphasiger Prozess zur Sicherstellung einer stetigen Planung, Umsetzung, Kontrolle und Verbesserung des Systems. Durch diesen soll sichergestellt werden, dass sämtliche Norminhalte des Energiemanagementsystems stetig durchlaufen, neu bewertet und so fortlaufend verbessert werden.
Wie beginne ich am besten mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001?
Zuerst sollte identifiziert werden, welche Bestandteile eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ggf. bereits vorhanden und im Einklang zur Norm sind und welche fehlen. Nach dieser Gap-Analyse empfiehlt es sich ein Konzept zu überlegen, wie die offenen Punkte thematisch in einzelne, kleinere Schritte zuzuteilen und schrittweise umzusetzen sind.
ECG unterstützt Sie gerne bei der reibungslosen Einführung eines effizienten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 mittels eines individuellen Konzept.
Wie läuft die Zertifizierung des Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ab?
Nachdem das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 durch das Unternehmen oder die öffentliche Stelle eingeführt ist und betrieben wird, muss eine externe prüfungsbefugte Stelle beauftragt werden, das Energiemanagementsystem zu prüfen und zu zertifizieren.
Ob alle Dokumente und Prozesse den Anforderungen der Norm entsprechen, und das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 konform betrieben wird, wird durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft zertifiziert und jährlich geprüft.
Weitere Fragen zum Thema Energiemanagementsystem nach ISO 50001 beantworten wir Ihnen gerne.
Rufen Sie uns an: 0800 – 183 3 183 oder schreiben Sie uns
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Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.
Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:
Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.
1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.
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