Elektromobilität im Unternehmen

Von der Förderung bis zur Umsetzung – welches Konzept für die Nutzung von Elektromobilität benötigt ihr Unternehmen?

Elektromobilität gehört die Zukunft. Sie ist ein zentraler Teil der Energiewende. Unternehmen können sich damit nachhaltig positionieren und Kosten sparen. Doch der Weg hin zum elektrischen Fuhrpark ist voller – eigentlich vermeidbarer – rechtlicher und technischer Fallstricke. Grund genug, sich frühzeitig und vor allem professionell dem Thema zu widmen.

Elektromobilität bietet für Unternehmen mehrere entscheidende Vorteile

Ein optimal aufgestellter Elektro-Fuhrpark spart dauerhaft Kosten: Er macht Unternehmen unabhängig vom Ölpreis und schützt vor der sukzessiven Verteuerung herkömmlicher Treibstoffe und der Kfz-Steuer für Verbrenner. Außerdem ermöglicht er die Nutzung staatlicher Förderungen und steuerlicher Vorteile.

Ein Elektro-Fuhrpark birgt aber noch weitere Vorteile: Unternehmen bekennen sich damit zu Werten wie Verantwortung und Nachhaltigkeit – ein wichtiges Argument für Kunden, Partner und Mitarbeiter.

Unternehmen sollten den Wechsel aber mit dem nötigen Augenmaß angehen: Sie müssen rechtliche und steuerliche Aspekte bedenken, den schrittweisen Ausbau der Infrastruktur planen, die Beschaffung und Weitergabe des Stroms berücksichtigen und richtig abrechnen. Eine falsche Planung zieht schnell unnötige Folgekosten nach sich. Die ECG bietet Orientierung: Sie steht Unternehmen beratend zur Seite und führt sie sicher ans Ziel.

Die Entscheidung für einen elektrischen Fuhrpark bedeutet einen grundlegenden Neustart in der Unternehmens-Mobilität.

Deshalb gilt es, viele weitreichende Fragen in den Blick zu nehmen und zu beantworten. Um nur einige zu nennen:

  • Soll der Fuhrpark nur an Ladesäulen im Betrieb geladen werden? Oder kommt auch die Installation einer Ladeinfrastruktur bei Mitarbeitern in Betracht??
  • Was bedeutet der erhöhte Strombedarf für die Energiebeschaffung? Und wie lässt sich diese sicher gegen Preisschwankungen und Versorgungsengpässe gestalten?
  • Bietet sich die Eigenerzeugung von Strom per Photovoltaik für den elektrischen Fuhrpark an? Welche Regelungen müssen dabei beachtet werden?
  • Darf der Strom einfach an Mitarbeiter und Gäste weitergegeben werden? Wie sieht das notwendige Messkonzept aus? Wie funktioniert die Abrechnung?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es, welche bieten sich auf Europa-, auf Bundes-, auf Landes- oder selbst auf kommunaler Ebene an?
  • Ist es sinnvoll, einen Dienstleister mit dem Betrieb der Ladesäulen und dem Bezug des benötigten Stroms zu betrauen?
  • Welche technischen Voraussetzungen muss die Infrastruktur erfüllen? Und wie sieht es mit den Baumaßnahmen auf dem Firmengelände aus?

Die ECG bietet Unternehmen professionelle Orientierung und Hilfe auf ihrem Weg zur Elektromobilität. Sie erhalten damit Planungssicherheit und eine zukunftsfähige Aufstellung.

Vor dem Aufbau des elektrischen Fuhrparks müssen Unternehmen eine ganze Reihe an Hürden nehmen und sich gegen teure Fehlentscheidungen absichern. Mit der ECG finden Unternehmen schnell die richtigen Antworten auf die wichtigen Herausforderungen. Diese betreffen:
  • 1

    Rechtliche Aspekte

    Darunter etwa die Ladesäulenverordnung oder Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz.

  • 2

    Steuerliche Aspekte

    Etwa bei der Weitergabe von Strom an Dritte oder bei der Eigenproduktion.

  • 3

    Technische Aspekte

    Darunter die Auswahl der richtigen Ladesäulen mit der benötigten Messtechnik je nach Nutzung.

  • 4

    Bauliche Aspekte

    Bauliche Aspekte zur richtigen Dimensionierung und Auslegung des Ladeparks für Firmenwagen und auch Privatfahrzeuge.

Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Elektromobilität

Samanta Christmann

e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183

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    FAQ: Ladeinfrastruktur und Elektromobilität im Unternehmen

    Wie viele Fahrzeuge werden zukünftig eingesetzt und welche Ladeleistung und Steckdosen benötigen diese?

    Soll nur eines oder mehrere Fahrzeuge geladen werden? Bei nur einem Fahrzeug reicht eine einfache Wallbox aus, die das Fahrzeug während der Arbeitszeit des Mitarbeiters auflädt. Wenn mehrere Fahrzeuge versorgt werden sollen, sind ggf. Investitionen in der elektrischen Leitungsinfrastruktur vonnöten. Ggf. muss ein weiterer Hausanschluss zur Versorgung der Elektrofahrzeuge bereitgestellt werden.

    Im Hinblick auf die Wahl der Anschlüsse müssen die verschiedenen Standards beachtet werden: In Europa sind Typ2 Stecker etabliert, aber auch CHAdeMO oder CCS-Stecker finden Verwendung. Je nach Steckertyp sind unterschiedliche Ladegeschwindigkeiten möglich.

    Wie hoch ist die Förderung für Elektrofahrzeuge?

    Investitionen im Bereich der Elektromobilität lassen sich unter anderem mit dem sogenannten Umweltbonus fördern. Mit diesem wird die Anschaffung von Fahrzeugen gefördert, welche weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. Für Plug-in-Hybride beträgt die Förderung derzeit maximal 6.750 Euro, für Fahrzeuge mit einem reinen Elektroantrieb sogar bis zu 9.000 Euro.

    Bei Firmenfahrzeugen mit Privatnutzung profitieren die Nutzer der 1% Regelung. Seit Juni 2020 sind reine Elektrofahrzeuge bis 60.000 Euro Listenpreis mit nur 0,25 % zu versteuern. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % angesetzt.

    Für Unternehmen, welche im sozialen Bereich aktiv sind, gibt es ein neues Förderprogramm “Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil” speziell für die Einführung von Elektromobilität.

    Welche Lösungsansätze und Modelle für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur passen zu meinem Unternehmen?

    Neben der Bereitstellung der Ladeinfrastruktur muss geklärt werden, ob und wie die bereitgestellte Energie gegenüber den Mitarbeitern zur Abrechnung kommt. Bei den Dienstwagen-Nutzern ist zu klären, ob diese zuhause laden können und wie dies mit dem Arbeitgeber abzurechnen ist.

    Bei der Einführung von Elektromobilität im Unternehmen sollten unbedingt die Förderprogramme auf Bundesebene und kommunaler Ebene miteinbezogen werden.

    Ladeinfrastruktur: Was ist bei der Installation einer zu berücksichtigen?

    Die heutigen Elektrofahrzeuge und Plugin-Hybride bringen diverse Ladeschnittstellen mit sich. Standards sind beispielsweise CHAdeMO, Typ 2 oder auch Combo 2 Steckdosen.

    Davon abhängig ist die Wahl der Ladeinfrastruktur. Hierbei muss die Art der Ladeeinrichtung z. B. Wallbox oder Ladesäule als auch die bereitzustellende Leistung berücksichtigt werden. Man unterscheidet nach Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC). Dies hat wiederum Einfluss auf die Ladedauer des Fahrzeugs.

    Auch die Art der späteren Abrechnung muss in einem Ladeinfrastrukturkonzept berücksichtigt werden. Soll die Energie kostenlos bereitgestellt oder den einzelnen Nutzern transparent abgerechnet werden?

    Ladeninfrastruktur: Wie schnell müssen die Fahrzeuge geladen werden?

    Beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ist folgendes zu beachten:

    Ladesäulen können entweder mit Wechselstrom (AC) oder mit Gleichstrom (DC) betrieben werden. Sofern einzelne Fahrzeuge nicht innerhalb von kurzer Zeit voll aufgeladen werden müssen, reicht die langsamere Ladegeschwindigkeit eines Wechselstromanschlusses aus. Falls betriebliche Vorgaben beispielsweise für Lieferfahrzeuge schnelles Laden erfordern werden Ladesäulen mit Gleichstrom benötigt, die das Fahrzeug doppelt so schnell laden können.

    Ladeinfrastruktur: Wie viele Ladesäulen müssen installiert werden?

    Die Dimensionierung der Ladeinfrastruktur hängt von der geplanten Nutzung und den zukünftigen Erwartungen ab. Insbesondere Unternehmen mit Firmenwagenflotten sollten bei der steigenden Anzahl an Hybrid-PKW auf die passende Anzahl und Leistungsstärke der Ladestationen achten. Aber auch Mitarbeiter ohne Firmenwagen steigen aufgrund der attraktiven Förderungen vermehrt auf (Teil-)elektrische Fahrzeuge um.

    Der Beratungsansatz von ECG hilft Ihnen eine passende Strategie für die Auslegung der Ladeinfrastruktur in Ihrem Elektromobilitätskonzept zu finden.

    Ladeinfrastruktur: Kann ich die Investition in meine Ladesäule fördern lassen?

    Es gibt Förderprogramme für Elektromobilität in einigen Bundesländern sowie auf Bundesebene, so dass man die am besten passende Förderung wählen kann. Die Programme unterscheiden sich in ihren Anforderungen (z.B. öffentliche/nicht-öffentliche Ladestation, Zeitpunkt der Antragstellung), das bundesweite Förderprogramm ist dabei restriktiver als die meisten Landesförderungen.

    Jedoch muss bei der Elektromobilität die Stromversorgung bei allen Förderprogrammen mit Ökostrom erfolgen. Weitere Informationen zu Förderprogrammen finden Sie hier.

    Welche energiewirtschaftlichen Fragen sind zu beachten?

    Bei der Installation von Ladeinfrastrukturen müssen technische und kaufmännische Aspekte berücksichtigt werden: Sofern mehrere Fahrzeuge parallel geladen werden, muss auf die Netzanschlusskapazität des vorhandenen Netzanschlusses geachtet werden. Wenn die Leistungsspitze die vorhandene Netzanschlusskapazität überschreitet kann ein Baukostenzuschuss vom Netzbetreiber fällig werden. Dieser sorgt dafür, dass die bereitgestellte Leistung und Leitungsinfrastruktur am Netzübergabepunkt zu der tatsächlich benötigten Leistung passen.

    Auch steuerliche Fragen müssen im Vorfeld bedacht werden. Sofern es sich um ein produzierendes Unternehmen handelt, kann prinzipiell die Entlastung von der Stromsteuer beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für Strommengen welche für das Aufladen von Elektrofahrzeugen oder Plugin-Hybriden verbraucht werden. Diese Mengen müssen somit separat gemessen und bei der Antragstellung abgegrenzt werden.

    Wie rechne ich den benötigten Ladestrom gegenüber meinen Mitarbeitern ab?

    Für Mitarbeiter, die Privat-PKW laden wollen kann bis 2030 Ladestrom kostenlos verschenkt werden (vgl. §3 Nr. 46 EstG und https://www.bundesfinanzministerium.de/)

    Achtung: Strommengen für Ladestrom und insbesondere weitergeleitete Strommengen müssen unter einigen Umständen eichrechtskonform messtechnisch abgegrenzt werden. Ladestrom ist generell nicht begünstigt (vgl. §9b StromStG) und das Aufladen von Privat-PKW stellt einen Weiterleitungstatbestand dar. Weitere Informationen zum Thema Weiterleitung an Dritte finden Sie hier.

    Wie hängt der Einsatz von Elektromobilität mit dem nachhaltigen Umgang mit Energie zusammen?

    Durch die Umstellung auf alternative Antriebsarten, weg von fossilen Brennstoffen, leistet auch der Transportsektor seinen Beitrag zur Energiewende. Ziel ist die Reduzierung der CO2-Emissionen im individuellen Personenverkehr.

    Lesen Sie hier weitere Informationen zum nachhaltigen Umgang mit Energie.

    Weitere Fragen zur Elektromobilität beantworten wir Ihnen gerne!

    Rufen Sie uns kostenlos an: 0800 – 183 3 183 oder schreiben Sie uns.

    Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.

    Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:

    Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.

    1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.

    Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.