BAFA Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Das Modul 2 befasst sich mit dem Ersatz oder der Neuanschaffung von Wärmeerzeugern, welche Prozesswärme für zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredlung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen erzeugen. Diese Anlagen müssen überwiegend (>50%) zur Bereitstellung von Prozesswärme dienen.
Fördergegenstand des Modul 2:
- Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energiequellen entziehen. Auch die Nutzung von Abwärmequellen ist zulässig, wenn im
Jahresdurchschnitt der überwiegende Anteil der Wärme den geforderten erneuerbaren Quellen entzogen wird - Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
Förderhöhe des Modul 2:
- Für große Unternehmen werden maximal 40% der Investition gefördert
- Für mittlere Unternehmen werden max. 50% der Investition gefördert
- Für kleine Unternehmen werden max. 60% der Investition gefördert
- Die Zuwendungen sind bis maximal 15 Mio. € möglich
Wissenswertes zum Modul 2:
Die Nebenkosten zur Planung und Installation sind grundsätzlich förderfähig. Die zu erfüllenden technischen Mindestkriterien sind zu beachten.
Nicht förderfähig sind:
- Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger
- Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen
- Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude
Case Study
Errichtung eines neuen Produktionsstandorts inkl. KWK-Anlage
Förderfähige Kosten: ca. 500.000 Euro
Fördersumme: ca. 200.000 Euro
Antragssteller
Bei dem Antragsteller handelt es sich um ein großes Unternehmen aus der Holzwirtschaft ohne KMU-Status.
Fördergegenstand
Das Unternehmen hat einen neuen Produktionsstandort errichtet. Dabei sollen durch eine KWK-Anlage Holzreststoffe aus der Produktion zur Stromerzeugung und Prozesswärmebereitstellung mit eingebunden werden.
Förderhöhe
Installation eines Holzgas-BHKWs für die Bereitstellung von Prozesswärme in der Holzverarbeitung.
Die förderfähigen Kosten dieser Maßnahme liegen bei ca. 500.000 €.
Dies führt zu einer Fördersumme von 200.000 €.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen konnte das BHKW inkl. Wärmespeicher sowie die Nebenkosten für die Installation der Anlage gefördert werden.
Sichern Sie sich Ihre Fördermittel!
Sie haben Fragen
oder wünschen einen Rückruf?
Schicken Sie uns eine Nachricht und wir beantworten Ihnen alle Fragen zeitnah.