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BAFA Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Das Modul 2 befasst sich mit dem Ersatz oder der Neuanschaffung von Wärmeerzeugern, welche Prozesswärme für zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredlung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen erzeugen. Diese Anlagen müssen überwiegend (>50%) zur Bereitstellung von Prozesswärme dienen.

Fördergegenstand des Modul 2:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energiequellen entziehen. Auch die Nutzung von Abwärmequellen ist zulässig, wenn im
    Jahresdurchschnitt der überwiegende Anteil der Wärme den geforderten erneuerbaren Quellen entzogen wird
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie

Förderhöhe des Modul 2:

  • Für große Unternehmen werden maximal 45% der Investition gefördert
  • Für mittlere Unternehmen werden max. 55% der Investition gefördert
  • Für kleine Unternehmen werden max. 65% der Investition gefördert
  • Alternativ können nach Artikel 17 AGVO mittlere und kleine Unternehmen Investitionsbeihilfen von 10% bzw. 20% erhalten (Definition)
  • Die Zuwendungen sind bis maximal 15 Mio. € möglich

Wissenswertes zum Modul 2:

Die Nebenkosten zur Planung und Installation sind grundsätzlich förderfähig. Die zu erfüllenden technischen Mindestkriterien sind zu beachten.

Nicht förderfähig sind:

  • Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger
  • Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen
  • Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude
Case Study

Errichtung eines neuen Produktionsstandorts inkl. KWK-Anlage

Förderfähige Kosten: ca. 500.000 Euro
Fördersumme: ca. 230.000 Euro

Antragssteller

Bei dem Antragsteller handelt es sich um ein großes Unternehmen aus der Holzwirtschaft ohne KMU-Status.

Fördergegenstand

Das Unternehmen hat einen neuen Produktionsstandort errichtet. Dabei sollen durch eine KWK-Anlage Holzreststoffe aus der Produktion zur Stromerzeugung und Prozesswärmebereitstellung mit eingebunden werden.

Förderhöhe

Installation eines Holzgas-BHKWs für die Bereitstellung von Prozesswärme in der Holzverarbeitung.

Die förderfähigen Kosten dieser Maßnahme liegen bei ca. 500.000 €.

Dies führt zu einer Fördersumme von 230.000 €.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen konnte das BHKW inkl. Wärmespeicher sowie die Nebenkosten für die Installation der Anlage gefördert werden.

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