Strompreis 2024 für Unternehmen
Wie setzt sich der Strompreis im Jahr 2024 für die Industrie und produzierendes Gewerbe zusammen?
Der Strompreis für ein Unternehmen setzt sich aus drei Kategorien zusammen:
- Energiepreis
- Netzentgelte
- Steuern, Abgaben und Umlagen
In unserer Kompaktinformation finden Sie die in 2024 anfallenden Steuern, Abgaben und Umlagen für Unternehmen.
Wichtig: Darüber hinaus haben wir für Sie die Härtefallregelungen und Rückerstattungsmöglichkeiten bereitgestellt um die Abgabenlast zu reduzieren.
Übersicht für Strom- und Gaspreise für 2024 anfordern
Nutzen Sie unsere Kompaktübersicht über die Strom- und Gaspreise und bleiben Sie informiert! Sie erhalten den Downloadlink bequem per Mail zugeschickt.
Energiepreis
Damit Energie verbraucht werden kann, muss diese zuerst produziert werden. Die dafür anfallenden Kosten sowie vertriebliche Kosten und Margen werden über den Energiepreis abgebildet. Der Energiepreis ist wettbewerblich beinflussbar und kann beispielsweise mit einer Stromausschreibung oder einem flexiblen Tranchenliefervertrag optimiert werden.
Netzentgelte
Die Netzentgelte setzen sich zusammen aus Arbeitspreis, Leistungspreis und Mess- und Abrechnungsentgelten. Sie richten sich nach der Verbrauchsstruktur Ihres Unternehmens und der Netzanschlusssituation. Sie können durch Inanspruchnahme von Sonderentgelten wie der atypischen Netznutzung, der intensiven Netznutzung oder der singulären Netznutzung reduziert werden.
Steuern, Abgaben und Umlagen
Die Steuern, Abgaben und Umlagen setzen sich aus verschiedenen Entgelten zusammen und werden von staatlicher Seite erhoben.
Die EEG-Umlage fällt seit dem 01.07.2022 weg. Die Konzessionsabgabe kann je nach Kunde unterschiedlich hoch ausfallen. Ein weitere Bestandteil ist die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage). Ebenso fällt die Offshore-Netzumlage und die StromNEV-Umlage an. Die StromNEV-Umlage ist in drei verschiedene Letztverbraucherkategorien A, B und C aufgeteilt:
• Letztverbraucherkategorie A: Verbrauch bis 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle
• Letztverbraucherkategorie B: Verbrauch über 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle
• Letztverbraucherkategorie C: Verbrauch über 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle, wenn das Unternehmen ein stromkostenintensives Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist und die Stromkosten mehr als 4 % des Umsatzes ausmachen.
Die Einstufung in die Letztverbraucherkategorie B oder C ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis über die Höhe des Eigenstromverbrauchs erbringt. Über Details informieren wir Sie gerne.
Zuletzt fällt als Bestandteil des Strompreises die Stromsteuer an. Eine Rückerstattung oder Befreiung ist unter verschiedenen Bedingungen möglich. Für mehr Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wie kann ich den Energiepreis senken?
Da der Energiepreis ein wettbewerblicher Faktor ist, kann mit der Durchführung einer Stromausschreibung ein optimaler Festpreis oder Tranchenvertrag ermittelt werden. Wir unterstützen Sie dabei!
Die Netzentgelte können über Inanspruchnahme von Sonderentgelten im Bereich der atypischen Netznutzung, der individuellen Netznutzung und der singulären Netznutzung reduziert werden. Ob Sie die Auflagen hierfür erfüllen, finden wir gerne für Sie heraus!
Die Steuern, Abgaben und Umlagen lassen sich mit der Nutzung von Sondertatbeständen und Rückerstattungsverfahren zum Teil erheblich reduzieren. Wir prüfen für Sie, welche Regelungen Sie nutzen können!
Ihr ECG-Ansprechpartner für die Optimierung Ihrer Stromkosten
Jörg Scheyhing,
Geschäftsführer
e-Mail: digital@ecg-kehl.de
Tel. 0800 – 183 3 183
Die ECG ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa.
Wenn es um den Einkauf und den Einsatz von Strom und Erdgas geht, das Management von Emissionsrechten, das Aufdecken von Einsparpotenzialen und die Wahrnehmung von staatlichen Regularien, aber auch von Fördermitteln:
Wir betreuen über 2.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland und dem europäischen Ausland bei der wirtschaftlichen und technischen Gestaltung ihrer Energieversorgung.
1986 aus der Energieabteilung der Badischen Stahlwerke hervorgegangen, haben wir unser Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert und beraten heute große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe.
Als „externe Energieabteilung“ bündeln wir das nötige Know-how – aktuell und lieferantenunabhängig.