Gasumlagen für Unternehmen
Mit welchen Mehrkosten müssen Unternehmen durch die Gasumlagen rechnen?
Update 29.09.2022: Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, die Gasumlage zu kippen. Dafür soll eine Gaspreispremse installiert werden, welche die Gaspreiserhöhungen abfängt und somit Unternehmen und Verbraucher entlastet. Die Gaspreisbremse soll für 2022, 2023 und 2024 gelten.
Die Höhe der einzelnen Umlagen:
1. Gasbeschaffungsumlage (§ 26 EnSiG-Umlage):
Die neue Gasbeschaffungsumlage wird nicht wie angekündigt umgesetzt sondern durch die Gaspreisbremse ersetzt.
2. Gasspeicherumlage (§ 35 EnWG-Umlage):
Die neue Gasspeicherumlage wird 0,059 Cent/kWh betragen, wie Trading Hub Europe heute bekanntgegeben hat. Hintergrund sind die per Gesetz verschärften Vorgaben für die Erdgasspeicherbetreiber, wonach die Speicherfüllstände am 1. November mindestens 95 % betragen müssen. Die Gasspeicherumlage ist befristet bis zum 31. März 2025.
Zudem wird die bestehende Bilanzierungsumlage ab dem 1. Oktober 2022 erhöht. Diese beträgt dann 0,57 Cent/kWh für nicht leistungsgemessene Abnahmestellen (SLP) und 0,39 ct/kWh für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) anstelle von bislang jeweils 0 Cent/kWh. Ebenso wird die Konvertierungsumlage von 0 ct/kWh auf 0,038 ct/kWh erhöht.
Des Weiteren hat die Bundesregierung angekündigt, die Mehrwertsteuer auf Erdgas zu senken. Diese wird laut Bundeskanzler Scholz von 19 % auf 7 % reduziert.
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