Auswirkungen des Notfallplan Gas auf Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat gestern die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Damit wird auf die aktuelle politische Situation in Bezug auf die Gasversorgung durch Russland reagiert. Die Versorgungssicherheit ist allerdings nach wie vor gewährleistet.

Der Notfallplan Gas sieht drei Warnstufen vor. Erst mit der Stufe drei, der sogenannten Notfallstufe, müssen Unternehmen mit Kürzungen der Gasversorgung rechnen. Da es eine solche Situation in der Vergangenheit noch nie gegeben hat, ist die zu erwartende Vorgehensweise hierbei noch nicht bekannt. Auch von Seiten der Gaslieferanten haben wir noch keine Anzeichen einer Inanspruchnahme von Force-Majeure-Klauseln oder Vergleichbarem wahrgenommen.

In der Vergangenheit, als es noch sogenannte Abschaltkunden und partielle Gasabschaltungen gegeben hat, wurden Unternehmen, die zur Reduzierung ihres Gasbezugs aufgerufen wurden, i.d.R. vorab informiert. Der Aufruf war eine Reduktion des Bezugs ab Datum/Uhrzeit auf z.B. 60% der üblichen Menge (Leistung).

Die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorgabe lag dann ausschließlich in der Hand des jeweiligen Unternehmens. Gasübergabestationen beinhalten nämlich keinerlei Einrichtungen, über die der Gasbezug von außen physikalisch beeinflusst  oder gesteuert werden könnte.

Es könnte also hilfreich sein, vorzubereiten und zu klären, wie und mit welchen organisatorischen Maßnahmen der eigene Gasbezug auf z.B. 60%  (70%,  50%,….) des üblichen (höchsten) Verbrauchs reduziert werden kann. Wir vermuten dass dabei auf Stundenverbräuche (=Leistung, kWh/h) abgestellt werden wird. Tagesverbräuche wären organisatorisch für die Unternehmen leichter, sind aber bisher wenig gebräuchlich.

Ihren bisherigen höchsten Stundenverbrauch finden Sie auf Ihrer Monatsrechnung oder sonst Jahresschluss Rechnung. Es ist damit zu rechnen, dass für Überschreitungen dann auch Strafen ausgesprochen werden. Ersatzbrennstoffe sollten – wo noch vorhanden – aktiviert werden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMWK zum Notfallplan Gas und zur Ausrufung der Frühwarnstufe.

Den Notfallplan Gas können Sie unter diesem Link downloaden.

Das FAQ zum Notfallplan Gas des BMWK finden Sie hier.