Die neue Richtlinie für “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft” (EEW) wurde verabschiedet

Die neue Richtlinie für die “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz” (EEW), die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist, ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um die Effizienz bei der Nutzung von Energie und Ressourcen zu fördern.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Vereinfachung bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb
  • Einführung der Basisförderung bei Modul 4. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne das Erstellen eines umfangreichen Einsparkonzeptes gefördert
  • zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus in Modul 4 für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff
  • Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb

Alle Informationen sind hier nachlesbar: EEW-Förderprogramm wird novelliert

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