Energiewirtschaftliche Auswirkungen des Koalitionsvertrages der Ampel-Parteien

Die Ampelparteien haben in der vergangenen Woche ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Das Dokument enthält wesentliche energiepolitische Weichenstellungen für die kommenden Jahre, die sich direkt auf die Kosten- und Investitionssituation der einzelnen Unternehmen in Deutschland auswirken können. Wir möchten Ihnen deshalb mit diesem Artikel einen Überblick über die aus unserer Sicht relevantesten Inhalte des Koalitionsvertrags für Unternehmen und ihre energierelevanten Planungen geben.

Wegfall der EEG-Umlage

Die milliardenschwere EEG-Umlage soll per 1. Januar 2023 beendet werden. Die EEG-Umlage als Bestandteil der Stromrechnung würde damit komplett entfallen. Die EEG-Förderung wird dann über den Energie- und Klimafonds EKF erfolgen, der sich überwiegend aus dem Brennstoffemissionshandel (BEHG) und dem Europäischen Emissionshandel (ETS) speist.

Der Wegfall hat Einfluss auf weitere, damit zusammenhängende Regelungen: Der EEG-Antrag im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung wird unter Umständen bereits im Jahr 2022 nicht mehr notwendig sein. Der administrative Aufwand würde somit vereinfacht. Was in diesem Kontext aus sonstigen Begrenzungen bei anderen Netzumlagen wird, wurde bisher noch nicht diskutiert.

Die Beendigung der EEG-Umlage kann für einzelne Unternehmen erhebliche Entlastungen auf der Kostenseite bedeuten. Als Beispiel ein Unternehmen mit 10 GWh Stromverbrauch jährlich: Dieses würde durch die wegfallende Umlage im Jahr 2023 rund 372.000 Euro gegenüber dem Vorjahr einsparen. Gegenüber dem laufenden Jahr 2021 würde die Einsparung sogar 650.000 Euro betragen.

Kohleausstieg

Der bereits geplante Kohleausstieg soll auf das Jahr 2030 vorgezogen werden, im vergangenen Jahr hatten Bundestag und Bundesrat den Kohleausstieg erst für 2038 beschlossen. Mit dem früheren Kohleausstieg einhergehen soll ein verstärkter Zubau von erneuerbaren Energien und von Gaskraftwerken, die „H2-ready“ sind und damit auch klimaneutrale Gase verbrennen können. Die Stromerzeugung über Gaskraftwerke soll – neben der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – den Wegfall des Kohlestroms übergangsweise kompensieren.

Erneuerbare Energien

Erneuerbaren Energien sollen bis zum Jahr 2030 deutlich ausgebaut werden und dann 80 % des bundesdeutschen Strombedarfs abdecken können. Dies entspricht 544 bis 600 TWh, wobei davon ein Anteil von 200 GWh auf die Erzeugung durch Photovoltaik entfällt. Dazu sollen verschiedene Instrumente gestärkt werden wie langfristige Power Purchase Agreements (PPAs) oder der Handel mit Herkunftsnachweisen sowie eine Photovoltaik-Pflicht auf gewerblichen Neubauten. Die EEG-Förderung soll mit dem Abschluss des Kohleausstiegs auslaufen.

Europäischer Emissionshandel

Sofern der derzeit hohe CO2-Preisniveau im ETS nicht bestehen bleibt und sich die EU nicht auf einen Mindestpreis einigt, sollen nationale Maßnahmen sicherstellen, dass der CO2-Preis langfristig nicht unter 60 Euro pro Tonne fällt. Diese nationalen Maßnahmen sind aber noch nicht näher definiert.

E-Mobilität

Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland 15 Millionen Elektrofahrzeuge im Betrieb sein. Im gleichen Zeitraum soll die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf 1 Million erhöht werden. Dazu will die Ampelkoalition unter anderem die Förderung der Ladeinfrastruktur effektiver und effizienter gestalten.

Energiesteuern

Ausnahmeregelungen und Kompensationsregelungen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen, sollen überprüft und ggf. angepasst werden. Hier bleibt abzuwarten, welche Regelungen betroffen und wie die Anpassungen ausgestaltet sein werden.